Beschluss:
zur Alternative 1): Der Verbandsgemeinderat nimmt dies
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 97 I GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab
01.07.2016 der Entwurf der Wirtschaftspläne nach Zuleitung an den Werkausschuss
und den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch
die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die
Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum
Entwurf der Wirtschaftspläne innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den
Entwurf der Wirtschaftspläne darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 17.11.2020. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 18.11.2021, 8:00 Uhr und endete
am 01.12.2021, 16:00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die
Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.