Sitzung: 08.12.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/198/2021
Beschluss:
Auf Grund des Schreibens durch den Schulelternbeirat
der Pfarrer-Bechtel Grundschule Mendig zur Personalsituation der betreuenden
Grundschule vom 06.12.2021 wird nach Prüfung durch die Verwaltung und Beratung
durch den Verbandsgemeinderat als kurzfristige Maßnahme beschlossen, eine
zusätzliche Betreuungskraft im Umfang mit 0,5 Stellenanteilen im Stellenplan
2022 zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird die Konzeptionierung im
Beigeordnetengespräch sowie ggf. in den Ausschüssen gesondert ausgearbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnung ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die
Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung
2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
17 |
Ablehnung |
9 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.
In der Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2021 vom 26.12.2020 wurde darauf hingewiesen, dass für die Folgejahre eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung unabdingbar ist.
Der im vergangenen Jahr beantragte Schutzschirm für die Kommunen (Senkung der Verbandsgemeindeumlage) wurde nach intensiver Prüfung für das Haushaltsjahr 2021 ausnahmsweise, einmalig und nur befristet akzeptiert.
Bereits vor Fertigstellung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2022 wurden u.a. auch in den Ausschusssitzungen viele Maßnahmen gestrichen oder in Folgejahre verschoben, um die verbandsangehörigen Kommunen zu entlasten.
Um den Haushaltsplanentwurf des Jahres 2022 unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen auszugleichen, ist für die umlagepflichtigen Kommunen ein notwendiger Verbandsgemeindeumlagesatz von 43,077706 v. H. (inkl. Sozialhilfeumlage) zu entrichten.
Die Verbandsgemeinde hat sich mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung gesetzt und einen Antrag auf Verzicht des Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt gestellt, mit der Begründung, die Ortsgemeinden und die Stadt in der finanziell schwierigen Situation aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie sowie aufgrund der festgestellten Verfassungswidrigkeit des kommunalen Finanzausgleichs größtmöglich entlasten zu wollen.
Die Verbandsgemeinde würde somit - entgegen dem Gebot des Haushaltsausgleichs - einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt in Kauf nehmen.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 09.11.2021 den Antrag der Verbandsgemeinde genehmigt und mitgeteilt:
„Mit sehr kritischem Blick auf die bisherige Entwicklung der
defizitären Haushalte der verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden und der
Stadt Mendig und Zurückstellung bestehender rechtlicher Bedenken könnte
ausnahmsweise unter erneutem Verzicht auf einen Ausgleich des
Ergebnishaushaltes und Einsatz des Zahlungsmittelbestands zur Deckung des
negativen Saldos ein Umlagesatz von 41,752258 v. H. (davon Sozialhilfeumlage:
0,098750) mitgetragen werden.
[…]
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Entscheidung
auch über die Festsetzung der Umlagehöhe selbstverständlich der Prüfung und
Genehmigung der Haushaltssatzung und -plan vorbehalten ist.“
Die Verbandsgemeindeumlage 2022 könnte auf einen Umlagesatz von 41,752258 v. H. (einschließlich der Sozialhilfeumlage mit 0,098750 v. H.) festgesetzt werden. Dies entspricht einer Reduzierung der Verbandsgemeindeumlage um 1,324802 v. H..
Der Haushaltsplanentwurf 2022 wurde unter Berücksichtigung des unausgeglichenen Ergebnishaushaltes sowie der vorbereitenden Beschlüsse im Schulträger-, Feuerwehr- und Bauausschuss und der Änderungswünsche des Haupt- und Finanzausschusses erstellt und ergibt sich wie folgt:
Der Haushaltsplan 2022 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 11.563.130 EUR und bei den Aufwendungen mit 11.749.270 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 186.140 EUR ausgewiesen.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 11.104.440 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 10.747.220 EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 357.220 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 1.584.650 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Die Investitionen werden durch Zuwendungen i. H. v. 1.261.890 EUR finanziert. Der verbleibende negative investive Saldo von 322.760 EUR wird aus vorhandenen Finanzmitteln gedeckt.
Bei den Investitionen wurden insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt:
- Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen
in den Grundschulen
- Erweiterung des Eingangsbereichs am
Verwaltungsgebäude (barrierefrei)
- Erwerb des Kommandowagens nach Ablauf
des Leasingvertrages
- Anschaffung eines MLF´s für die
Feuerwehr
- Anschaffung eines stationären
Notstromaggregates für das Feuerwehrgerätehaus Mendig
- Anschaffung von Sirenenanlagen als
Warnmittel für die Bevölkerung
- Anschaffungen im Bereich EDV
- Mittel für den Digital-Pakt Schulen
- Zuschuss für die Sanierung des
Kunstrasenplatzes in Mendig, Brauerstraße
- Bedarf für Planungskosten zur Anlegung
einer Radschleife
- Erstellung eines Radwegekonzeptes
innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig
- Hochwasserschutzkonzept Thür
- Haushaltsmittel im Bereich
Tourismusförderung für die Beleuchtung des Lavakellers
- Neuherstellung Ufersicherung in den
Mühlwiesen
Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen wird zur Deckung der Tilgungsleistungen i. H. v. 357.220 EUR herangezogen.
Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2022 nicht ausgewiesen werden.
Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2022 auf 3.721.529,41 EUR.
Die
Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 5.863.497 EUR. Die
Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.574.430 EUR.
Der
Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
18.11.2021 vorberaten und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die Änderungswünsche
des Haupt- und Finanzausschusses wurden -wie bereits erwähnt – in den
Haushaltsplan eingearbeitet.
Im
Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge der Einwohner
wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.