Beschluss:
zur Alternative 1): Der Verbandsgemeinderat nimmt dies
zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 97 I GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab
01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen,
dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder
seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die
Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der
Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 17.11.2021. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 18.11.2021, 08.00 Uhr und endet
am 01.12.2021, 16.00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.