Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Ortsgemeinde Thür künftig in die Risikoklasse B 2, T 1, W 1 und ABC 1 einzustufen. Der Verbandsgemeinderat beschließt zudem, eine frühzeitige Antragstellung im Jahre 2022 für den Zuschuss für ein Mittleres Löschfahrzeug für das Jahr 2024/25.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 16.09.2020 beantragt die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Thür, die Neueinstufung der Ortsgemeinde Thür in die Risikoklasse B 2 (Brandgefahren). Mit Schreiben vom 15.11.2020 bescheinigt die Wehrleitung der Verbandsgemeinde Mendig nach Prüfung und Sichtung vor Ort, dass die Voraussetzungen und das Gefahrenpotential der Ortsgemeinde Thür eine Erhöhung der Risikoklasse rechtfertige. Die Stellungnahme ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1 LBKG) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, § 3 Abs. 1 S. 1 LBKG.

 

Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen, welche nach Risikoklassen ermittelt werden, entsprechend vorzuhalten, § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 FwVO. Die in § 3 Abs. 2 S. 3 Nr. 1-4 FwVO genannten Risikoklassen werden in der Anlage 1 näher beschrieben.

 

Für die Einordnung in eine Risikoklasse sind nicht nur Einzelobjekte im Ausrückebereich zu berücksichtigen, sondern sie richtet sich auch nach der Gesamtstruktur im Ausrückebereich entsprechend den in der Anlage 1 aufgeführten Kriterien, § 3 Abs. 2 S. 4 FwVO.

 

Ausschlaggebende Objekte und Gegebenheiten, die sich aus der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FwVO ergeben, sind u.a. gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschossfläche, Lagerplätze über 1.500 m²) und geringer Durchgangsverkehr.

 

In der Ortsgemeinde Thür befinden sich derzeit fünf Betriebe mit insgesamt sieben Werkstätten über 300 m² Geschossfläche und zwei Betriebe mit insgesamt fünf Lagerhallen über 1.500 m². Aufgrund der weiteren Entwicklung im Bereich der Industrie und des Handwerks in der Ortsgemeinde Thür ist in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg in diesem Sektor zu rechnen.

 

Auf Grundlage einer Risikoanalyse des Wehrführers T. Skubch und des stellvertretenden Wehrführers M. Lipke aus dem Jahr 2020 wurde ein Durchgangsverkehr von ca. 10.682 KFZ pro Tag ermittelt.

 

Sonstige Gefahrenpotentiale ergebene sich aus der Bahnstrecke der Deutschen Bahn, den beiden Aussiedlerhöfen und der großen Anzahl an Photovoltaikanlagen.

 

Unter Beachtung dieser Gesamtstruktur der Ortsgemeinde Thür ist eine Einstufung in die Risikoklasse B 2 als sinnvoll zu erachten und wird empfohlen.

 

Eine Neueinstufung der Risikoklasse Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse ist nach Einschätzung der Wehrleitung nicht erforderlich und nach der vorliegenden fachlichen Einschätzung nicht notwendig.

 

Über eine Rückstufung im Bereich der Gefahren durch Gefahrstoffe (ABC) von Stufe 2 in die Stufe 1 kann aufgrund der zwischenzeitlichen Schließung des Raiffeisenlagers beraten werden. Somit würde eine ansonsten notwendige Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen im Bereich der Bekämpfung von Gefahrstoffen (GAMS-Plus Satz) entfallen, so die Wehrleitung. Die Wehrführung Thür stimmt einer Rückstufung ABC 1 zu.

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hieraus zunächst nicht. Die Freiwillige Feuerwehr Thür verfügt über zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser (TSF-W), welche eine Neuanschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) derzeit nicht notwendig machen. Die derzeit vorhandenen zwei TSF-W übersteigen den tatsächlichen Einsatzwert eines MLF.

 

Bei einer zukünftigen Beantragung eines MLF und einem dazu ebenfalls erforderlichen Umbau des Feuerwehrhauses Thür ist mit Kosten zu rechnen, welche förderfähig sind.

 

Auch bei Verzicht auf ein MLF und Beschaffung eines kleineren TSF–W würde gemäß Stellungnahme der Landes-Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) auch dieses neuere TSF aufgrund der zwischenzeitlich gewachsenen Fahrzeug-Abmessungen nicht mehr ins Feuerwehrgerätehaus Thür passen

 

Der Feuerwehrausschuss hat über diesen Sachverhalt bereits vorberaten und empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat die Anpassung der Risikoklasse auf B2/ T1/ W1/ ABC1.