Sitzung: 08.12.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/185/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Ortsgemeinde Thür künftig
in die Risikoklasse B 2, T 1, W 1 und ABC 1 einzustufen. Der
Verbandsgemeinderat beschließt zudem, eine frühzeitige Antragstellung im Jahre
2022 für den Zuschuss für ein Mittleres Löschfahrzeug für das Jahr 2024/25.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1
Nr. 1 LBKG) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr
aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen
auszustatten, § 3 Abs. 1 S. 1 LBKG.
Fahrzeuge und Sonderausrüstungen sind den örtlichen
Erfordernissen, welche nach Risikoklassen ermittelt werden, entsprechend
vorzuhalten, § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 FwVO. Die in § 3 Abs. 2 S. 3 Nr. 1-4 FwVO
genannten Risikoklassen werden in der Anlage 1 näher beschrieben.
Für die Einordnung in eine Risikoklasse sind nicht nur
Einzelobjekte im Ausrückebereich zu berücksichtigen, sondern sie richtet sich
auch nach der Gesamtstruktur im Ausrückebereich entsprechend den in der Anlage
1 aufgeführten Kriterien, § 3 Abs. 2 S. 4 FwVO.
Ausschlaggebende Objekte und Gegebenheiten, die sich aus der
Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FwVO ergeben, sind u.a. gewerblich genutzte bauliche
Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschossfläche, Lagerplätze über 1.500 m²) und
geringer Durchgangsverkehr.
In der Ortsgemeinde Thür befinden sich derzeit fünf Betriebe
mit insgesamt sieben Werkstätten über 300 m² Geschossfläche und zwei Betriebe
mit insgesamt fünf Lagerhallen über 1.500 m². Aufgrund der weiteren Entwicklung
im Bereich der Industrie und des Handwerks in der Ortsgemeinde Thür ist in den
kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg in diesem Sektor zu rechnen.
Auf Grundlage einer Risikoanalyse des Wehrführers T. Skubch
und des stellvertretenden Wehrführers M. Lipke aus dem Jahr 2020 wurde ein
Durchgangsverkehr von ca. 10.682 KFZ pro Tag ermittelt.
Sonstige Gefahrenpotentiale ergebene sich aus der Bahnstrecke
der Deutschen Bahn, den beiden Aussiedlerhöfen und der großen Anzahl an
Photovoltaikanlagen.
Unter Beachtung dieser Gesamtstruktur der Ortsgemeinde Thür
ist eine Einstufung in die Risikoklasse B 2 als sinnvoll zu erachten und wird
empfohlen.
Eine Neueinstufung der Risikoklasse Technische Gefahren und
Gefahren durch Naturereignisse ist nach Einschätzung der Wehrleitung nicht
erforderlich und nach der vorliegenden fachlichen Einschätzung nicht notwendig.
Über eine Rückstufung im Bereich der Gefahren durch
Gefahrstoffe (ABC) von Stufe 2 in die Stufe 1 kann aufgrund der
zwischenzeitlichen Schließung des Raiffeisenlagers beraten werden. Somit würde
eine ansonsten notwendige Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen im Bereich
der Bekämpfung von Gefahrstoffen (GAMS-Plus Satz) entfallen, so die
Wehrleitung. Die Wehrführung Thür stimmt einer Rückstufung ABC 1 zu.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hieraus zunächst nicht.
Die Freiwillige Feuerwehr Thür verfügt über zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser
(TSF-W), welche eine Neuanschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF)
derzeit nicht notwendig machen. Die derzeit vorhandenen zwei TSF-W übersteigen
den tatsächlichen Einsatzwert eines MLF.
Bei einer zukünftigen Beantragung eines MLF und einem dazu
ebenfalls erforderlichen Umbau des Feuerwehrhauses Thür ist mit Kosten zu
rechnen, welche förderfähig sind.
Auch bei Verzicht auf ein MLF und Beschaffung eines kleineren
TSF–W würde gemäß Stellungnahme der Landes-Feuerwehr- und
Katastrophenschutzakademie (LFKA) auch dieses neuere TSF aufgrund der
zwischenzeitlich gewachsenen Fahrzeug-Abmessungen nicht mehr ins
Feuerwehrgerätehaus Thür passen
Der Feuerwehrausschuss hat über diesen Sachverhalt bereits
vorberaten und empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat die Anpassung der
Risikoklasse auf B2/ T1/ W1/ ABC1.