Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Mendig vom 24.06.2020 ist in § 4 Nr. 2 geregelt, dass die Entscheidung für eine Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Verbandsgemeinderat auf den Bürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Bürgermeister Lempertz erfolgte die Umschuldung eines Darlehens zum 14.09.2021 zu nachstehenden Konditionen:
Umschuldung i. H. v. 333.228,34 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 13.09.2031
Zinssatz: 0,470 % Vierteljährliche Annuität: 5.665,35 EUR
Auszahlungskurs: 100 %