Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mendig vom 09.06.2020 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Stadtrat auf den Stadtbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Stadtbürgermeister Ammel erfolgten die Neuaufnahme und die Umschuldung eines Darlehens zum 14.09.2021 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i. H. v. 700.000,00 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 13.09.2031
Zinssatz: 0,470 % Tilgungssatz: 3,00 %
Auszahlungskurs: 100%
Umschuldung i. H. v. 609.602,56 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 13.09.2031
Zinssatz: 0,470 % Vierteljährliche Annuität: 10.364,10 EUR
Auszahlungskurs: 100 %