Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.)

Die Verbandsversammlung nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Konversions-gebiet Flugplatz Mendig“, 3. Änderung. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Des Weiteren beschließt die Verbandsversammlung die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu gegebener Zeit einzuleiten. Die Verwaltung wird mit der Durchführung beauftragt.

 

2.)

a) Die Verbandsversammlung beauftragt mit Erstellung der Bebauungsplanunterlagen das Büro Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützung zum Angebotspreis i.H.v. 27.255,96 EUR (einschl. MwSt.) zu beauftragen.

 

b) Mit der Erstellung des Umweltberichts erteilt die Verbandsversammlung den Auftrag an die Dr. Kübler GmbH aus Rengsdorf, zum Angebotspreis i.H.v. 29.393,00 EUR (einschl. MwSt.).

 

c) Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung der Lärmkontingente an ein schalltechnisches Büro nach Vorlage und Auswertung der Angebote zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Gewerbe- und Industriepark Flugplatz Mendig entwickelt sich hervorragend. Zahlreiche Betriebsansiedlungen sind erfolgt. Weitere Interessenten stehen in Verhandlungen zur Ansiedlung. Es wird auf Grund der Nachfrage die Erforderlichkeit gesehen, zusätzliche, neue Baufelder auszuweisen.

 

Auf die bisherigen Beratungen zur Fortentwicklung des Konversionsgeländes Flugplatz Mendig wird Bezug genommen.

 

Verbandsausschuss und auch die Verbandsversammlung hatten sich dafür ausgesprochen, eine Verlängerung des städtebaulichen Vertrages beim Land Rheinland-Pfalz zu beantragen.

 

Die Verwaltung hatte daher schriftlich einen Antrag auf Verlängerung des städtebaulichen Vertrages an das Ministerium des Innern und für Sport gestellt. Am 06.02.2020 fand hierzu ein Abstimmungsgespräch im Wirtschaftsministerium statt, an dem neben Vertretern von Innen- und Wirtschaftsministerium auch Herr Adrian (Vorstand der TRIWO AG), Herr Lempertz und Herr Loeb teilnahmen. Im Ergebnis war festzustellen, dass das Land Rheinland-Pfalz eine Verlängerung des städtebaulichen Vertrages ebenso wenig in Aussicht gestellt werden, wie auch der Abschluss eines neuen städtebaulichen Vertrages unter Beteiligung des Landes.

 

Im Zuge der Gespräche konnte jedoch die grundsätzliche Zustimmung zur Umschichtung bereits bewilligter Fördermittel (rd. 1,8 Mio. EUR) zu Zwecken der weiteren Fortentwicklung erreicht werden, was auch eine erneute Änderung des Bebauungsplanes einschließt.

 

Mit Schreiben vom 13.10.2020 hat das MDI dann auch schriftlich Ihre Zustimmung zur Mittelumschichtung erklärt:

 

Zitatanfang „Vor dem Hintergrund einer positiven nachhaltigen Entwicklung des ehemaligen Heeresflugplatzes in Mendig bin ich gerne dazu bereit, dem Einsatz der bereits bewilligten und noch zur Verfügung stehenden Fördermittel der Städtebauförderung zu Gunsten von städtebaulichen Einzelmaßnahmen, die der Weiterentwicklung des Areals dienlich sind, zuzustimmen.“  Zitatende

 

Der Zweckverband hatte bereits seine grundsätzliche Zustimmung zur Fortentwicklung des Konversionsgeländes und der dafür erforderlichen Bebauungsplanänderung erteilt. Auch die TRIWO AG, als Eigentümer der Flächen, hatte sich für die Bebauungsplanänderung ausgesprochen und um Einleitung des förmlichen Verfahrens gebeten, soweit die Förderfähigkeit gegeben ist.

 

Es ist daher beabsichtigt, nunmehr das förmliche Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Konversionsgebiet Flugplatz Mendig“ einzuleiten.

 

Gegenstand der Änderung sind die Ausweisung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen innerhalb des bestehenden Geltungsbereichs. Zum einen sollen Teile der heutigen Grünflächen im nördlichen Bereich, entlang der B256, künftig als Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Im südlichen Bereich ist im Anschluss an das heutige eingeschränkte Industriegebiet die Ausweisung weiterer Industrieflächen geplant. Weiterhin ist die Ausweisung eines weiteren Sondergebietes im südwestlichen Bereich (Bereich BPS-Halle/Halle 7) vorgesehen, der künftig auch die Durchführung kleiner Veranstaltungen durch den Betreiber ermöglichen soll.

Im Zuge der Planung fallen zudem einige, aufgrund der tatsächlichen Entwicklungen nicht mehr benötigte Verkehrsflächen, weg.

Aufgrund der angestrebten Veränderungen ist einer Überarbeitung der Lärmkontingente für den gesamten Bereich des Konversionsgeländes erforderlich.

 

Die Verwaltung hat Angebote für die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen sowie für die Erstellung des Umweltberichts angefordert. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, mit der Erstellung der Bebauungsplanunterlagen das Büro Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützung zu beauftragten. Für die Erstellung des Umweltberichts soll der Auftrag an die Dr. Kübler GmbH, die bereits in den Jahren 2014 bis 2016 natur- und artenschutzrecht-liche Erhebungen auf dem Konversionsgelände durchgeführt haben, erteilt werden.

 

Für die Überarbeitung der Lärmkontingente wurde ein Angebot beim schalltechnischen Büro Pies aus Boppard angefordert, welches zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen jedoch noch nicht vorliegt.

 

Das notwendige Bauleitplanverfahren ist als Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Von der Verwaltung wird des Weiteren empfohlen, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten, sobald entsprechende Planunterlagen vorliegen.