Sitzung: 24.11.2021 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/053/2021
Beschluss:
1.)
Die Verbandsversammlung nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur
Kenntnis und beschließt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für
den Bebauungsplan „Konversions-gebiet
Flugplatz Mendig“, 3. Änderung. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten
Lageplan.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen.
Des Weiteren beschließt die Verbandsversammlung
die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu gegebener Zeit einzuleiten. Die Verwaltung wird mit der Durchführung
beauftragt.
2.)
a) Die Verbandsversammlung beauftragt mit
Erstellung der Bebauungsplanunterlagen das Büro Fassbender Weber Ingenieure
PartGmbB aus Brohl-Lützung zum Angebotspreis i.H.v. 27.255,96 EUR (einschl.
MwSt.) zu beauftragen.
b) Mit der Erstellung des Umweltberichts erteilt die Verbandsversammlung den Auftrag an die Dr. Kübler GmbH aus Rengsdorf, zum Angebotspreis i.H.v. 29.393,00 EUR (einschl. MwSt.).
c) Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung der Lärmkontingente an ein schalltechnisches Büro nach Vorlage und Auswertung der Angebote zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Gewerbe- und Industriepark Flugplatz Mendig entwickelt sich
hervorragend. Zahlreiche Betriebsansiedlungen sind erfolgt. Weitere
Interessenten stehen in Verhandlungen zur Ansiedlung. Es wird auf Grund der
Nachfrage die Erforderlichkeit gesehen, zusätzliche, neue Baufelder
auszuweisen.
Auf die bisherigen Beratungen zur Fortentwicklung des Konversionsgeländes
Flugplatz Mendig wird Bezug genommen.
Verbandsausschuss und auch die Verbandsversammlung hatten sich dafür
ausgesprochen, eine Verlängerung des städtebaulichen Vertrages beim Land
Rheinland-Pfalz zu beantragen.
Die Verwaltung hatte daher schriftlich einen Antrag auf Verlängerung des
städtebaulichen Vertrages an das Ministerium des Innern und für Sport gestellt.
Am 06.02.2020 fand hierzu ein Abstimmungsgespräch im Wirtschaftsministerium
statt, an dem neben Vertretern von Innen- und Wirtschaftsministerium auch Herr
Adrian (Vorstand der TRIWO AG), Herr Lempertz und Herr Loeb teilnahmen. Im
Ergebnis war festzustellen, dass das Land Rheinland-Pfalz eine Verlängerung des
städtebaulichen Vertrages ebenso wenig in Aussicht gestellt werden, wie auch
der Abschluss eines neuen städtebaulichen Vertrages unter Beteiligung des
Landes.
Im Zuge der Gespräche konnte jedoch die grundsätzliche Zustimmung zur
Umschichtung bereits bewilligter Fördermittel (rd. 1,8 Mio. EUR) zu Zwecken der
weiteren Fortentwicklung erreicht werden, was auch eine erneute Änderung des
Bebauungsplanes einschließt.
Mit Schreiben vom 13.10.2020 hat das MDI dann auch schriftlich Ihre
Zustimmung zur Mittelumschichtung erklärt:
Zitatanfang „Vor dem Hintergrund einer positiven
nachhaltigen Entwicklung des ehemaligen Heeresflugplatzes in Mendig bin ich
gerne dazu bereit, dem Einsatz der bereits bewilligten und noch zur Verfügung
stehenden Fördermittel der Städtebauförderung zu Gunsten von städtebaulichen
Einzelmaßnahmen, die der Weiterentwicklung des Areals dienlich sind,
zuzustimmen.“ Zitatende
Der Zweckverband hatte bereits seine grundsätzliche Zustimmung zur
Fortentwicklung des Konversionsgeländes und der dafür erforderlichen
Bebauungsplanänderung erteilt. Auch die TRIWO AG, als Eigentümer der Flächen,
hatte sich für die Bebauungsplanänderung ausgesprochen und um Einleitung des
förmlichen Verfahrens gebeten, soweit die Förderfähigkeit gegeben ist.
Es ist daher beabsichtigt, nunmehr das förmliche Verfahren zur 3.
Änderung des Bebauungsplanes „Konversionsgebiet Flugplatz Mendig“ einzuleiten.
Gegenstand der Änderung sind die Ausweisung weiterer Gewerbe- und
Industrieflächen innerhalb des bestehenden Geltungsbereichs. Zum einen sollen
Teile der heutigen Grünflächen im nördlichen Bereich, entlang der B256, künftig
als Gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Im südlichen Bereich ist im
Anschluss an das heutige eingeschränkte Industriegebiet die Ausweisung weiterer
Industrieflächen geplant. Weiterhin ist die Ausweisung eines weiteren
Sondergebietes im südwestlichen Bereich (Bereich BPS-Halle/Halle 7) vorgesehen,
der künftig auch die Durchführung kleiner Veranstaltungen durch den Betreiber
ermöglichen soll.
Im Zuge der Planung fallen zudem einige, aufgrund der tatsächlichen
Entwicklungen nicht mehr benötigte Verkehrsflächen, weg.
Aufgrund der angestrebten Veränderungen ist einer Überarbeitung der
Lärmkontingente für den gesamten Bereich des Konversionsgeländes erforderlich.
Die Verwaltung hat Angebote für die Erstellung der
Bebauungsplanunterlagen sowie für die Erstellung des Umweltberichts
angefordert. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, mit der Erstellung der
Bebauungsplanunterlagen das Büro
Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützung zu beauftragten. Für die
Erstellung des Umweltberichts soll der Auftrag an die Dr. Kübler GmbH, die
bereits in den Jahren 2014 bis 2016 natur- und artenschutzrecht-liche
Erhebungen auf dem Konversionsgelände durchgeführt haben, erteilt werden.
Für die Überarbeitung der Lärmkontingente wurde ein Angebot beim
schalltechnischen Büro Pies aus Boppard angefordert, welches zum Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsunterlagen jedoch noch nicht vorliegt.
Das notwendige Bauleitplanverfahren ist als Regelverfahren
nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Von der Verwaltung wird des
Weiteren empfohlen, die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.
1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten, sobald entsprechende Planunterlagen
vorliegen.