Sitzung: 24.11.2021 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/047/2021
Beschluss:
Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von 6.273,44 EUR soll in die
allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird in der vorliegenden Form
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der Eigenbetriebs-
und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu
führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des §
319, Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2020 für den Betriebszweig „Wasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
u. Partner GmbH, Koblenz.
Die lt. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werkausschusses und der Verbandsversammlung liegt
eine Kurzfassung des Prüfungsberichtes vor. Nach den vorliegenden Unterlagen
schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2020 auf der Aktiv- und Passivseite mit
einer Bilanzsumme von 421.815,57 EUR ab und weist in
Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 6.273,44
EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 6.273,44 EUR in die allgemeine
Rücklage einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2020 erteilt.
In der Sitzung des Werkausschusses am 24.11.2020 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2020 vorberaten.