Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst den Beschluss,

a)       nach der jetzt vorliegenden Genehmigung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Sinne von § 1 Abs. 3 BestG, den geplanten Bestattungsplatz für Baumbestattungen von Urnen im gemeindlichen Waldareal „Beller Boden“, oberhalb der Schützenhalle Bell, zu realisieren und

b)      Umsetzung und Betrieb dieser Waldbegräbnisstätte in Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister durchzuführen.

c)       Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden alle weiteren Schritte und Entscheidungen zu einer baldigen Realisierung des Projektes vorzunehmen. Dies beinhaltet nach Abschluss der Verhandlungen mit möglichen Kooperationspartnern insbesondere die Frage, mit welchem Unternehmen die Realisierung und der laufende Betrieb des geplanten Bestattungsplatzes als Kooperationspartner erfolgen soll.

Über die Ergebnisse dieses Entscheidungsprozesses ist der Gemeinderat zu gegebener Zeit zu informieren.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Gemeinderat Bell hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 den Beschluss gefasst, eventuell im Waldareal „Beller Boden“, oberhalb der Schützenhalle, auf einer Fläche von rund 10 Hektar einen Begräbnisplatz für Urnen-Waldbestattungen auszuweisen. Das hierzu vorgesehene Gebiet ist aus der nachstehenden Karte ersichtlich:

 

 

Im maßgeblichen Beschluss vom 02.12.2020 wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, die weiteren Maßnahmen und Verhandlungen zu einer möglichen Realisierung des Projektes zu veranlassen. Wichtigste Voraussetzung für eine Umsetzung des geplanten Wald-Friedhofs war die Einholung der erforderlichen Genehmigung des Referats „Bestattungswesen“ der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Sinne von § 1 Abs. 3 Bestattungsgesetz (BestG).

 

Im Verwaltungsverfahren wurden von dort verschiedene Fachreferate bei der Kreisverwaltung und auch andere Fachbehörden um Stellungnahme zum Vorhaben der Gemeinde Bell angehört. Im Rahmen eines intensiven Schriftverkehrs und mehrerer Ortstermine konnten die beteiligten Fachstellen von einer möglichen Realisierung der geplanten Wald-Begräbnisstätte überzeugt werden. Dabei wurde unter anderem auch eine sogenannte Artenschutz-Potenzial-Abschätzung seitens der Gemeinde in Auftrag gegeben und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorgelegt.

Zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens wurde letztlich in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung vereinbart, das Areal für den kurzfristig zu genehmigenden Begräbnisplatz zunächst auf eine Teilfläche von rund 47.000 qm (bestehend aus zwei Abschnitten – in Karte beige u. braun dargestellt) zu reduzieren, um sodann nach Genehmigung dieser ersten Bereiche ohne Zeitdruck das Genehmigungspotenzial der zunächst außer Acht gelassenen, südlichen Bereiche eruieren zu können.

 

 

Seit wenigen Tagen liegt für diese Flächen die formelle Genehmigung des Referats „Bestattungswesen“ der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz im Sinne von § 1 Abs. 3 BestG vor.

 

Damit steht nunmehr der formelle Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Bell für die konkrete Umsetzung des geplanten Begräbnisplatzes für Urnen-Baumbestattungen im kommunalen Wald-Areal oberhalb der Schützenhalle Bell an. Zudem sollte zeitnah die Beratung und Entscheidung erfolgen, in welcher Form die konkrete Realisierung dieses Waldfriedhofs ablaufen soll.

Im Verlauf der bisherigen Gespräche, Verhandlungen und Ortstermine hat es sich immer mehr gezeigt, dass es ratsam erscheint, die Realisierung und den laufenden Betrieb eines derartigen Waldfriedhofs nicht alleine und autark umzusetzen, sondern sich hierfür eines anerkannten Fachunternehmens (als Beispiele seien hier die Firmen „Friedwald“ und „Ruheforst“ genannt) als Kooperationspartner zu bedienen.

 

In diesem Zusammenhang wird insbesondere zur Straffung des weiteren Verfahrensablaufs vorgeschlagen, hierfür den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, der im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden diese weiteren Dinge klären u. verhandeln soll und dann auch in Abstimmung mit den Beigeordneten u. Fraktionsvorsitzenden die Entscheidung zur konkreten Umsetzung des besagten Waldfriedhofs trifft. Über die Ergebnisse dieses Entscheidungsprozesses wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit dann zeitnah informiert.