Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2019 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 569.990,00 EUR
zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der
Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Stefan Zepp
Udo Krayer
Jörg Lempertz
Den Vorsitz übernimmt Herr Gerhard Menzel.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 14.545,57 EUR ab und verbessert sich damit um
231.944,43 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 246.490,00
EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei den
Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere beim
Kindergarten – Malerarbeiten, Erneuerung der Fußböden im Obergeschoss und
energetische Sanierung nach dem KI 3.0 – entsprechende Mindererträge bei der
Zuweisung aus dem KI 3.0), den Personalaufwendungen, dem Unterhaltungs- und
Bewirtschaftungsaufwand des Infrastrukturvermögens (insbesondere Wirtschafts-
und Feldwege im Bereich der Forstwirtschaft), den Strombezugskosten der
Straßenbeleuchtung und den Aufwendungen für die Aufstellung von
Bebauungsplänen.
Mehraufwendungen sind u. a. beim
Unternehmereinsatz im Bereich der Forstwirtschaft (Borkenkäferkalamität und
Windwurf – entsprechende Mehrerträge bei den Holzverkäufen), der
Gewerbesteuerumlage – entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer), der
Einbuchung der Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“
(fiktive Buchung) und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus
dem kommunalen Finanzausgleich entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den
Holzverkäufen und der Auflösung des im Jahr 2018 eingestellten Sonderpostens
für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 2.377,49 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 147.487,36 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 91.050,78 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 58.814,07 EUR entstand.
Der Finanzmittelfehlbetrag vermindert die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 247.136,52 EUR.
Die Haushaltssatzung 2019 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 569.990,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte
eine Übertragung i. H. v. 289.580,00 EUR. Im Haushaltsjahr 2019 wurde kein
Investitionskredit aufgenommen. Außerdem erfolgte eine Übertragung der
Kreditermächtigung i. H. v. 569.990,00 EUR ins Haushaltsfolgejahr.
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 3.821.530,08 EUR
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2019 in seiner
Sitzung am 27.09.2021 geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die
Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.