Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Haushaltsplan 2022 in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der u. g. Anpassungen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2022 zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird um Prüfung und ggf. Anpassung gebeten

-              ob im Bereich der Volkshochschule Anpassungen bei den Veranschlagungen -  unter Berücksichtigung der andauernden Corona-Pandemie – vorzunehmen sind

-              ob der vorsorgliche Ansatz für den Erwerb von Ackergrundstücken bei Bust. 114201-023100-25-1 gestrichen werden kann

Weiterhin sollen folgende Änderungen berücksichtigt werden:

-              Der investive Ansatz im Bereich der Wirtschaftsförderung bei Bust. 571100.082190.25.9 wird um die Mittel für die Anschaffung eines Infopoints, Messerückwand und Rollups um 4.500 EUR reduziert auf 2.000 EUR (Bedarf für die Anschaffung eines Werbeschildes an der B 265/Flugplatz).

-              Die investiven Veranschlagungen für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes werden gestrichen (Bust. 575100.233100.37.19 mit 50.000 EUR Einzahlungen und Bust. 575100.019100.37.23 mit 60.000 EUR Auszahlungen), da eine Projektverwirklichung abhängig ist von der Stadt und den Gemeinden und diese für 2022 nicht garantiert werden kann. Falls sich dies im lfd. Jahr 2022 ändern sollte, ist der Ausschuss bereit, eine außerplanmäßige Auszahlung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 


Sachverhalt:

 

Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.

 

In der Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2021 vom 26.12.2020 wurde darauf hingewiesen, dass für die Folgejahre eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung unabdingbar ist.

 

Der im vergangenen Jahr beantragte Schutzschirm für die Kommunen (Senkung der Verbandsgemeindeumlage) wurde nach intensiver Prüfung für das Haushaltsjahr 2021 ausnahmsweise, einmalig und nur befristet akzeptiert.

 

Bereits vor Fertigstellung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2022 wurden u.a. auch in den Ausschusssitzungen viele Maßnahmen gestrichen oder in Folgejahre verschoben, um die verbandsangehörigen Kommunen zu entlasten.

 

Um den aktuellen Haushaltsplanentwurf des Jahres 2022 unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen auszugleichen, ist für die umlagepflichtigen Kommunen ein notwendiger Verbandsgemeindeumlagesatz von 43,077706 v. H. (inkl. Sozialhilfeumlage) zu entrichten.

 

Die Verbandsgemeinde hat sich mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung gesetzt und einen Antrag auf Verzicht des Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt gestellt, mit der Begründung, die Ortsgemeinden und die Stadt in der finanziell schwierigen Situation aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie sowie aufgrund der festgestellten Verfassungswidrigkeit des kommunalen Finanzausgleichs größtmöglich entlasten zu wollen.

 

Falls diesem Antrag stattgegeben wird, nimmt die Verbandsgemeinde - entgegen dem Gebot des Haushaltsausgleichs - einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt in Kauf. 

 

Die Verbandsgemeindeumlage 2022 könnte auf einen Umlagesatz von 41,752258 v. H. (einschließlich der Sozialhilfeumlage mit 0,098750 v.H.) festgesetzt werden, sollte der Antrag seitens der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dies entspricht einer Reduzierung der Verbandsgemeindeumlage um 1,324802 v. H..

 



Der Haushaltsplanentwurf 2022 wurde unter Berücksichtigung des unausgeglichenen Ergebnishaushaltes erstellt und ergibt sich wie folgt:

 

Der Haushaltsplan 2022 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 11.568.130 EUR und bei den Aufwendungen mit 11.754.270 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 186.140 EUR ausgewiesen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 11.109.440 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 10.752.220 EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 357.220 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 1.654.050 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Die Investitionen werden durch Zuwendungen i.H.v. 1.311.890 EUR finanziert. Der verbleibende negative investive Saldo von 342.160 EUR wird aus vorhandenen Finanzmitteln gedeckt.

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen wird zur Deckung der Tilgungsleistungen i.H.v. 357.220 EUR herangezogen.

 

Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2022 nicht ausgewiesen werden.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2022 auf 3.721.529,41 EUR.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 5.863.497 EUR. Die Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.574.430 EUR.

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 17.11.2021; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 01.12.2021 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Ob die Kommunalaufsicht den Antrag genehmigt, stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans noch nicht fest. Wir berichten in der Sitzung, ob die Kommunalaufsicht ausnahmsweise dieses gegenüber den umlagepflichtigen Gemeinden freundliche Verhalten zu Lasten der Verbandsgemeinde Mendig mittragen wird.