Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2019 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen,
  3. der Übertragung der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 569.990,00 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 14.545,57 EUR ab und verbessert sich damit um 231.944,43 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 246.490,00 EUR ausgewiesen war.

 

Einsparungen ergaben sich u. a. bei den Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere beim Kindergarten – Malerarbeiten, Erneuerung der Fußböden im Obergeschoss und energetische Sanierung nach dem KI 3.0 – entsprechende Mindererträge bei der Zuweisung aus dem KI 3.0), den Personalaufwendungen, dem Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand des Infrastrukturvermögens (insbesondere Wirtschafts- und Feldwege im Bereich der Forstwirtschaft), den Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung und den Aufwendungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Mehraufwendungen sind u. a. beim Unternehmereinsatz im Bereich der Forstwirtschaft (Borkenkäferkalamität und Windwurf – entsprechende Mehrerträge bei den Holzverkäufen), der Gewerbesteuerumlage – entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer), der Einbuchung der Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet „Am Rothen Berg“ (fiktive Buchung) und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich entstanden.

Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, den Holzverkäufen und der Auflösung des im Jahr 2018 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 2.377,49 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 147.487,36 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 91.050,78 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten i. H. v. 58.814,07 EUR entstand.

 

Der Finanzmittelfehlbetrag vermindert die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 247.136,52 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2019 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 569.990,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte eine Übertragung i. H. v. 289.580,00 EUR. Im Haushaltsjahr 2019 wurde kein Investitionskredit aufgenommen. Außerdem erfolgte eine Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 569.990,00 EUR ins Haushaltsfolgejahr.

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 3.821.530,08 EUR.