Sitzung: 25.11.2021 Rechnungsprüfungsausschusses Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/096/2021
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat:
- den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bell zum 31.12.2018 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2018 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln i. H. v. 18.837,90 EUR für die Anlegung
von Urnengräbern sowie der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v.
289.580,00 EUR zuzustimmen,
- die im Jahresabschluss
ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen
ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 27.360,16 EUR ab und verbessert sich damit um
351.970,16 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 324.610,00
EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei den
Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere beim
Kindergarten – Malerarbeiten, Erneuerung der Fußböden im Untergeschoss,
energetische Sanierung nach dem KI 3.0) und dem Infrastrukturvermögen
(insbesondere durch die investive Berücksichtigung der Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf LED – entsprechende Mindererträge bei der Zuweisung aus
dem KI 3.0) und den Aufwendungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Mehraufwendung sind u. a. bei der
Gewerbesteuerumlage (entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer), dem
Verlust aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und der
Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer, der Grundsteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und
Umsatzsteuer, den Holzverkäufen, der Pachtabrechnung der Ausbeute „Rother Berg“
sowie aus der Auflösung des im Jahr 2017 eingestellten Sonderpostens für
Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 246.869,20 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 257.697,88 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 175.594,55 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 164.765,87 EUR entstand.
Der Finanzmittelüberschuss erhöht die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe auf 249.514,01 EUR.
Die Haushaltssatzung 2018 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 507.980,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte
eine Übertragung i. H. v. 267.450,00. Aufgenommen wurde im Haushaltsjahr 2018
ein Investitionskredit über einen Betrag von 218.400,00 EUR. Außerdem erfolgte
eine Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 289.580,00 EUR ins
Haushaltsfolgejahr.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 18.837,90 EUR
zur Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Anlegung von Urnengräbern).
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 3.836.075,65 EUR.