Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) ist zum 30.09.2021 ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.

 

Der Zwischenbericht wurde durch die Buchhaltung erstellt und ist als Anlage beigefügt.

Die Planansätze bei den Erträgen und Aufwendungen wurden alle eingehalten bzw. minimal unterschritten.

 

Stand der Investitionsmaßnahmen lt. Vermögensplan 2021:

 

Befahrung Verbindungssammler

Verschiebung der Maßnahme nach 2022.

 

Planungskosten Erneuerung Pumpen & Motoren

Verschiebung der Maßnahme nach 2023

 

Planungskosten Erneuerung Belüftung

Beginn 2021

 

Planungskosten Klärschlammpresse

Beginn 2021

 

Klärschlammpresse/Lagerbehälter/Radlader

Verschiebung der Maßnahme nach 2022. Auftrag zu Beschaffung eines Teleskopladers soll noch in 2021 vergeben werden.

 

Betonsanierung Beckenränder Belebungsbecken 2.BA

Beginn 2021.

 

Erneuerung Dachfläche an der Schlammeindickung

Verschiebung der Maßnahme nach 2022

 

Da im Gesamtvolumen die Ansätze der Investitionen und Aufwendungen unterschritten wurden, ist die Aufstellung eines Nachtragsplanes 2021 nicht erforderlich.

 

Eine Beschlussfassung zu dem Zwischenbericht ist nicht erforderlich.