Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Der Investor konnte den angekündigten Entwurf eines städtebaulichen Vertrages noch nicht vorlegen. Aus diesem Grund hat er die Vertagung des Beratungspunktes beantragt. Die Beratung zum Punkt „Bauleitplanung der Stadt Mendig, Bebauungsplan Ober den fünf Morgen“ wird letztmalig bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Hans Peter Ammel

Joachim Plitzko

Den Vorsitz übernimmt Achim Grün.

 

Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2021 gefasst. Die Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 05.03.2021.

 

Inzwischen wurde durch das beauftragte Planungsbüro Fassbender, Weber Ingenieure aus Brohl-Lützing ein Vorentwurf des Bebauungsplans „Ober den fünf Morgen“ erstellt.

 

Bei der Erstellung des Vorentwurfs wurden sowohl die vorgestellten Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers als auch die vorgebrachten Einwände der umliegenden Anwohner berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplanvorentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen, ist dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Eine Vertreterin des Planungsbüros Fassbender, Weber Ingenieure wird in der Sitzung anwesend sein und den Entwurf der Planung vorstellen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Zudem wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Abgabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Um das Bauleitplanverfahren weiterzuführen ist es notwendig, dass die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen wird.

 

Sofern der Ausschuss der vorgestellten Planung zustimmt, sollte er dem Stadtrat die Annahme des Bebauungsplans im vorliegenden Vorentwurf und die Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB empfehlen.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde auf der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 07.10.2021 zurückgestellt, da der beratungsrelevante Entwurf eines städtebaulichen Vertrags noch nicht vorgelegt wurde. Dieser Vertrag wurde inzwischen nochmals durch den Rechtsbeistand der Stadt Mendig angefordert und wird nach Vorlage als Beratungsgrundlage den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Der Bau- und Vergabeausschuss sollte, auch im Hinblick auf die bestehende Veränderungssperre, in dieser Sitzung eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise in dem Bauleitplanverfahren treffen.

 

Kurzfristiger geänderter Sachverhalt:

Am heutigen Tag hat sich der Investor telefonisch gemeldet und entschuldigt, dass der Vertragsentwurf noch nicht vorgelegt werden konnte. Er bat um Verschiebung des Beratungspunktes in die nächste Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses und sagte die kurzfristige Vorlage eines Vertragsentwurfes zu.