Sitzung: 02.11.2021 Bau-, Vergabe- und Stadtentwicklungsausschuss Mendig
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Investor konnte den angekündigten Entwurf
eines städtebaulichen Vertrages noch nicht vorlegen. Aus diesem Grund hat er
die Vertagung des Beratungspunktes beantragt. Die Beratung zum Punkt
„Bauleitplanung der Stadt Mendig, Bebauungsplan Ober den fünf Morgen“ wird
letztmalig bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Hans Peter Ammel
Joachim Plitzko
Den Vorsitz übernimmt Achim Grün.
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2021
gefasst. Die Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 05.03.2021.
Inzwischen
wurde durch das beauftragte Planungsbüro Fassbender, Weber Ingenieure aus
Brohl-Lützing ein Vorentwurf des Bebauungsplans „Ober den fünf Morgen“
erstellt.
Bei
der Erstellung des Vorentwurfs wurden sowohl die vorgestellten
Entwicklungsabsichten des Grundstückseigentümers als auch die vorgebrachten
Einwände der umliegenden Anwohner berücksichtigt.
Der
Bebauungsplanvorentwurf, einschließlich textlicher Festsetzungen, ist dieser
Vorlage als Anlagen beigefügt.
Eine
Vertreterin des Planungsbüros Fassbender, Weber Ingenieure wird in der Sitzung
anwesend sein und den Entwurf der Planung vorstellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gem. Aufstellungsbeschluss im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB
gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Zudem wird gem.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Abgabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Um
das Bauleitplanverfahren weiterzuführen ist es notwendig, dass die Einleitung
der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2
BauGB beschlossen wird.
Sofern der Ausschuss der vorgestellten Planung zustimmt, sollte er dem
Stadtrat die Annahme des Bebauungsplans im vorliegenden Vorentwurf und die
Einleitung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3
Nr. 2 BauGB empfehlen.
Der Tagesordnungspunkt wurde auf der Sitzung des
Bau- und Vergabeausschusses am 07.10.2021 zurückgestellt, da der
beratungsrelevante Entwurf eines städtebaulichen Vertrags noch nicht vorgelegt
wurde. Dieser Vertrag wurde inzwischen nochmals durch den Rechtsbeistand der
Stadt Mendig angefordert und wird nach Vorlage als Beratungsgrundlage den
Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Der Bau- und Vergabeausschuss sollte, auch im
Hinblick auf die bestehende Veränderungssperre, in dieser Sitzung eine
Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise in dem Bauleitplanverfahren treffen.
Kurzfristiger geänderter Sachverhalt:
Am heutigen Tag hat sich der Investor telefonisch
gemeldet und entschuldigt, dass der Vertragsentwurf noch nicht vorgelegt werden
konnte. Er bat um Verschiebung des Beratungspunktes in die nächste Sitzung des
Bau- und Vergabeausschusses und sagte die kurzfristige Vorlage eines
Vertragsentwurfes zu.