Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Die Verbandsversammlung beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,

2.    der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 18.350,82 EUR für ein Gutachten zur Beurteilung der Luftqualität (6.612,06 EUR), für einen Tisch mit Überdachung am Bouleplatz (4.000 EUR), für den Neubau eines Hausanschlusses für Elektroladestation und Festbetrieb (5.000 EUR) sowie für die Anbindung des Hotspots (2.738,76 EUR) zuzustimmen und

  1. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2. Entlastungserteilung

Dem Verbandsvorsteher und seinen Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Andreas Doll

Rudolf Wingender

 

Den Vorsitz hat das Verbandsmitglied Elisabeth Krautkrämer übernommen.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.V.m. § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von 43.168,46 EUR ab und verbessert sich damit (unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 2.886,65 EUR) um 16.125,11 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Überschuss von 29.930,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 4.277,87 EUR aus, wovon

·         ein Überschuss von 49.580,45 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

·         ein Fehlbetrag von 20.841,35 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

·         ein Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 33.016,97 EUR entstand.

 

Die Haushaltssatzung 2020 sah keine Kreditaufnahme vor.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen erfolgten Übertragungen ins Haushaltsjahr 2021 zur Fortführung begonnener Maßnahmen im investiven Bereich mit insgesamt 11.738,76 EUR und im ordentlichen Bereich mit 6.612,06 EUR.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung auf 247.288,76 EUR.

 


Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung vor der Verbandsversammlung eine Belegprüfung vornehmen und in seiner öffentlichen Sitzung über den nachstehenden Beschluss abstimmen:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:

 

  1. den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2020 zu erteilen,

3.    der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 18.350,82 EUR für ein Gutachten zur Beurteilung der Luftqualität (6.612,06 EUR), für einen Tisch mit Überdachung am Bouleplatz (4.000 EUR), für den Neubau eines Hausanschlusses für Elektroladestation und Festbetrieb (5.000 EUR) sowie für die Anbindung des Hotspots (2.738,76 EUR) zuzustimmen und

  1. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.“

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Versammlung über das Ergebnis informieren.