Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für den Fremdenverkehrszweckverband „Riedener Mühlen“ schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 93.150 EUR und bei den Aufwendungen mit 122.920 EUR ab. Es entsteht ein Jahresfehlbetrag von 29.770 EUR.

 

Dieser kann durch das positive Eigenkapital von voraussichtlich 220.758,76 EUR zum 31.12.2021 gedeckt werden. Es wird durch den geplanten Verlust kein negatives Eigenkapital entstehen.

 

Der Finanzhaushalt weist einen negativen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
i.H.v. 9.500 EUR aus.

 

Die Auszahlungen für geplante Investitionen betragen 23.000 EUR.

Folgende Maßnahmen sind veranschlagt:

 

-       Herstellung Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn:
Übertragung aus dem Vorjahr = 25.000 EUR.

Zusätzlicher veranschlagter Bedarf in 2022= 15.000 EUR.

Mittel insgesamt = 40.000 EUR

 

-       Aufstellung von 3 Fahnenmasten (3.000 EUR) und Anschaffung von 6 Hissflaggen (2.000 EUR)

 

-       Rahmenvorrichtung für Zusatzbeschilderung (1.500 EUR) und zusätzliche Hinweisbe-schilderung (1.500 EUR)

 

Zusätzliche Mittelübertragungen aus dem Vorjahr sind dem Vorbericht zu entnehmen.

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden i.H.v. 3.000 EUR veranschlagt für einen Zuschuss der WFG für Kleinmaßnahmen (Spielgeräte, Bänke) sowie 5.000 EUR für den Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Rieden für die Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn (gesamt 8.000 EUR).

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -15.000 EUR.


Der Finanzmittelfehlbetrag i. H. v. 24.500 EUR (negatives Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 9.500 EUR zzgl. negatives Saldo der Investitionen i. H. v 15.000 EUR) wird durch eine Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse gedeckt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.