Sitzung: 03.11.2021 Rechnungsprüfungsausschuss FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/020/2021
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:
- den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2020 zu erteilen,
3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 18.350,82 EUR für ein Gutachten zur Beurteilung der Luftqualität (6.612,06 EUR), für einen Tisch mit Überdachung am Bouleplatz (4.000 EUR), für den Neubau eines Hausanschlusses für Elektroladestation und Festbetrieb (5.000 EUR) sowie für die Anbindung des Hotspots (2.738,76 EUR) zuzustimmen und
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für den Fremdenverkehrszweckverband
Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i. V. m. § 7 des Landesgesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KomZG) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 43.168,46 EUR ab und verbessert sich damit
(unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr in Höhe von 2.886,65
EUR) um 16.125,11 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Überschuss von
29.930,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 4.277,87 EUR aus, wovon
·
ein
Überschuss von 49.580,45 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
·
ein
Fehlbetrag von 20.841,35 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
·
ein
Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 33.016,97 EUR
entstand.
Die Haushaltssatzung 2020 sah keine Kreditaufnahme vor.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen erfolgten
Übertragungen ins Haushaltsjahr 2021 zur Fortführung begonnener Maßnahmen im
investiven Bereich mit insgesamt 11.738,76 EUR und im ordentlichen Bereich mit
6.612,06 EUR.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 247.288,76 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 03.11.2021 die Belegprüfung vorgenommen.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem
Rechen-schaftsbericht zu entnehmen.