Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Mendig beschließt, das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich mit den Planungsleitungen zur Erstellung des Hochwasservorsorgekonzept Thür, zum Angebotspreis in Höhe von 20.500,13 € (brutto) zu beauftragen und stimmt gleichzeitig der überplanmäßigen Auszahlung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach der Fertigstellung des Hochwasservorsorgekonzeptes (HWVK) für die Bereiche Bellbach und Kellbach soll nun das zurückgestellte HWVK für das Gebiet der Ortsgemeinde Thür erstellt werden.

 

Formelle und fachliche Prüfung

Es wurden insgesamt drei Planungsbüros, die bereits einschlägige Erfahrung in der Erstellung solcher Konzepte haben, zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Von den drei angefragten Bietern wurden zwei Angebote und eine Absage abgegeben.

 

Rechnerische Prüfung und Wertung

Die rechnerische Prüfung ergab folgendes Ergebnis des wirtschaftlichen Bieters:

 

 

Ingenieurbüro Reihsner

Netto

 

16.100,00 €

Nebenkosten

7%

  1.127,00 €

Summe Netto

 

17.227,00 €

MwSt 19%

 

  3.273,13 €

Brutto

 

       20.500,13 €


Das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich hat das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Der Angebotspreis beträgt 20.500,13 € (brutto). Die Prüfung der Bietereignung ergab keine Besonderheit. Das Büro ist qualifiziert und konnte seine fachliche Eignung über mehrere Referenzprojekte nachweisen.

 

Beide Angebote wurden zur zusätzlichen Prüfung dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasser des Landes Rheinland-Pfalz (IBH) vorgelegt, welches ebenfalls zur Einschätzung kommt, dass das Ingenieurbüro Reihsner qualifiziert und fachlich für die Ausführung geeignet ist.

 

Hinweis: In der Vergangenheit hatte das Land die Vorlage von drei wertbaren Angeboten gefordert. Die Verwaltung hatte sich nochmals mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Verbindung gesetzt. Von dort wurde uns zwischenzeitlich schriftlich mitgeteilt, dass zwei Angebote für die Beantragung der Förderung ausreichend sind.