Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die überpanmäßige Auszahlung i.  H. v. insgesamt 25.873,83 EUR (einschl. MwSt.).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

im Haushaltsplan 2019 waren Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 EUR für die Anschaffung einer Sonnenschutzanlage für die Grundschule Pfarrer Bechtel eingestellt. Da sich die Maßnahme verschoben hatte, wurden die Mittel in das Jahr 2020 übertragen. Die Auftragsvergabe erfolgte im Jahr 2020, die Fertigstellung konnte jedoch erst in 2021 realisiert werden. Die Rechnung der beauftragten Firma L & S Licht und Schatten e. K. beläuft sich auf 25.334,50 EUR zzgl. 539,33 EUR an Nebenarbeiten.

Da es sich um einen Ansatz für ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen handelt, konnte der Ansatz nur ein Jahr übertragen werden (§ 17 Abs. 1 GemHVO), von 2019 nach 2020. Ein weiterer Übertrag in das Jahr 2021 schied somit leider aus. Da eine Berücksichtigung im Haushaltsplan 2021 zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens nicht mehr möglich war, ist die Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Auszahlung einzuholen.