Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rieden vom 12.08.2019 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Doll erfolgten die Neuaufnahme und die Umschuldung eines Darlehens zum 14.09.2021 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i. H. v. 50.000 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 13.09.2031
Zinssatz: 0,470 % Tilgungssatz: 3,00 %
Auszahlungskurs: 100%
Umschuldung i. H. v. 35.849,27 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 13.09.2031
Zinssatz: 0,470 % Vierteljährliche Annuität: 609,50 EUR
Auszahlungskurs: 100 %