Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rieden vom 12.08.2019 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Doll erfolgten die Neuaufnahme und die Umschuldung eines Darlehens zum 14.09.2021 zu nachstehenden Konditionen:

 

Neuaufnahme i. H. v. 50.000 EUR

 

Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen

Laufzeit: bis 13.09.2031

Zinssatz: 0,470 %             Tilgungssatz: 3,00 %

Auszahlungskurs: 100%

 

 

Umschuldung i. H. v. 35.849,27 EUR

 

Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen

Laufzeit: bis 13.09.2031

Zinssatz: 0,470 %             Vierteljährliche Annuität: 609,50 EUR

Auszahlungskurs: 100 %