Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2019 festzustellen und das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
- der
Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 330.510,00 EUR und der
Übertragung von Haushaltsmitteln für den Ausbau der Kirchstraße i. H. v.
30.500 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Andreas Doll
Jochen Marx
Louis Lischwe
Den Vorsitz übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied Lothar Hackenbruch. Die Ergebnisse der Rechnungsprüfung werden von Tobias Hackenbruch vorgetragen.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Gemeinde Rieden wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 15.236,12 EUR ab und verbessert sich damit
um 135.143,88 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H.
v. 150.380,00 EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei der
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (insbesondere im Bereich der
Wirtschaftswege), der geplanten Anschaffung von geringwertigen
Vermögensgegenständen, den Abschreibungen und den bereitgestellten
Haushaltsmitteln für Rechts- und Steuerberatung.
Mehraufwendungen sind u. a. bei der
Gewerbesteuerumlage (entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer), der
Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen und den Personal- und
Versorgungsaufwendungen entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, dem
Gästebeitrag, den Kostenerstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz und
dem Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbegrundstücken.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 21.001,58 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 63.169,32 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 38.077,41 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
4.090,33 EUR entstand.
Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2019 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 372.510,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde eine
Übertragung i. H. v. 172.330,00 EUR vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2019 erfolgte
die Neuaufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 39.000,00 EUR; außerdem
erfolgte eine Umschuldung i. H. v. 124.188,13 EUR. Es wurde eine
Kreditermächtigung i. H. v. 330.510,00 EUR ins Folgejahr übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich
erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 30.500,00 EUR zur
Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Ausbau Kirchstraße).
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
in der Ergebnisrechnung auf 996.607,76 EUR
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2019 in seiner
Sitzung am 23.09.2021 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des
Ausschusses vor.