Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Der Gemeinderat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2018 festzustellen und das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
- der
Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 172.330,00 EUR und der
Übertragung von Haushaltsmitteln für die Erneuerung von Gehwegen auf dem
Friedhof i. H. v. 11.455,38 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2018 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Andreas Doll
Jochen Marx
Den Vorsitz übernimmt Louis Lischwe und Tobias Hackenbruch trägt die Ergebnisse aus der Rechnungsprüfung vor.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Gemeinde Rieden wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit
einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 43.652,54 EUR ab und verbessert sich damit um
139.377,46 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v.
183.030,00 EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei den
Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere
energetische Sanierung Kindergarten nach dem KI 3.0 – entsprechende
Mindererträge bei der Zuweisung aus dem KI 3.0), der Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens, den Beratungen und Gutachten i. R. d. Dorferneuerung
und den Aufwendungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Mehraufwendungen sind u. a. bei der
Gewerbesteuerumlage (entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer)
und der Verbandsgemeinde- und
Kreisumlage entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der
Schlüsselzuweisung A sowie beim Gästebeitrag.
Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 39.365,18 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 6.307,45 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen entstand,
b)
ein
Überschuss von 7.448,92 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
38.223,71 EUR entstand.
Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde entsprechend.
Die Haushaltssatzung 2018 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i.
H. v. 183.430,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde eine
Übertragung i. H. v. 61.280,00 EUR vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2018 erfolgte
die Neuaufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 72.380,00 EUR. Der
Restbetrag der Kreditermächtigung i. H. v. 172.330,00 EUR wurde ins Folgejahr
übertragen.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 11.455,38 EUR
zur Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Erneuerung von Gehwegen auf dem
Friedhof).
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
in der Ergebnisrechnung auf 1.011.843,88 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2018 in seiner
Sitzung am 23.09.2021 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des
Ausschusses vor.