Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Gemeinde Rieden zum 31.12.2018 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen
  2. der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 172.330,00 EUR und der Übertragung von Haushaltsmitteln für die Erneuerung von Gehwegen auf dem Friedhof i. H. v. 11.455,38 EUR zuzustimmen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

2.    Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2018 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Andreas Doll

Jochen Marx

Den Vorsitz übernimmt Louis Lischwe und Tobias Hackenbruch trägt die Ergebnisse aus der Rechnungsprüfung vor.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 43.652,54 EUR ab und verbessert sich damit um 139.377,46 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 183.030,00 EUR ausgewiesen war.

 

Einsparungen ergaben sich u. a. bei den Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere energetische Sanierung Kindergarten nach dem KI 3.0 – entsprechende Mindererträge bei der Zuweisung aus dem KI 3.0), der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, den Beratungen und Gutachten i. R. d. Dorferneuerung und den Aufwendungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Mehraufwendungen sind u. a. bei der Gewerbesteuerumlage (entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer) und  der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage entstanden.

Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Schlüsselzuweisung A sowie beim Gästebeitrag.

 

Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 39.365,18 EUR aus, wovon

a)       ein Fehlbetrag von 6.307,45 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 7.448,92 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 38.223,71 EUR entstand.

 

Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2018 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 183.430,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde eine Übertragung i. H. v. 61.280,00 EUR vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2018 erfolgte die Neuaufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 72.380,00 EUR. Der Restbetrag der Kreditermächtigung i. H. v. 172.330,00 EUR wurde ins Folgejahr übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 i. H. v. 11.455,38 EUR zur Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Erneuerung von Gehwegen auf dem Friedhof).

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 1.011.843,88 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2018 in seiner Sitzung am 23.09.2021 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.