Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rieden zum 31.12.2019 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen,
  3. der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 330.510,00 EUR und der Übertragung von Haushaltsmitteln für den Ausbau der Kirchstraße i. H. v. 30.500,00 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Gemeinde Rieden wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 15.236,12 EUR ab und verbessert sich damit um 135.143,88 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 150.380,00 EUR ausgewiesen war.

 

Einsparungen ergaben sich u. a. bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (insbesondere im Bereich der Wirtschaftswege), der geplanten Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen, den Abschreibungen und den bereitgestellten Haushaltsmitteln für Rechts- und Steuerberatung.

Mehraufwendungen sind u. a. bei der Gewerbesteuerumlage (entsprechend der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer), der Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen und den Personal- und Versorgungsaufwendungen entstanden.

Dagegenstehen u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer, dem Gästebeitrag, den Kostenerstattungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz und dem Gewinn aus der Veräußerung von Gewerbegrundstücken.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 21.001,58 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 63.169,32 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 38.077,41 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 4.090,33 EUR entstand.

 

Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde entsprechend.

 

Die Haushaltssatzung 2019 sah die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 372.510,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde eine Übertragung i. H. v. 172.330,00 EUR vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2019 erfolgte die Neuaufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 39.000,00 EUR; außerdem erfolgte eine Umschuldung i. H. v. 124.188,13 EUR. Es wurde eine Kreditermächtigung i. H. v. 330.510,00 EUR ins Folgejahr übertragen.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 30.500,00 EUR zur Fortführung einer begonnenen Maßnahme (Ausbau Kirchstraße).

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 996.607,76 EUR.