Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt, von den durch das Land zur Verfügung gestellten Mitteln 41 Notebooks aus dem Rahmenvertrag zu beschaffen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

Mit einem dritten Zusatz zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 stellt der Bund den Ländern vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen des Präsenzunterrichts weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten durch die Schulträger zur Verfügung.

Zweck des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ ist es, eine weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Schulen durch den Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte für Lehrkräfte zu gewährleisten. Die Geräte sollen flexibel für die Unterrichtsvor- und Nachbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zum Einsatz kommen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder außerhalb stattfindet.  Zu diesem Zweck sollen Lehrgeräte-Pools an den Schulen installiert werden, aus denen sich Lehrkräfte benötigte digitale Endgeräte kurz- und langfristig ausleihen können.

Die zur Verfügung gestellten Mittel werden in Rheinland-Pfalz in Form von Budgets auf die Schulträger verteilt. Die Höhe der jeweiligen Budgets bemisst sich an der Anzahl der in den Schulen der Träger hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte.

Mit Zuwendungsbescheid vom 08. September 2021 wurde der Verbandsgemeinde Mendig als Schulträger ein Budget in Höhe von 22.597,54 Euro bewilligt.

Die Schulleiterinnen unserer Grundschulen sprechen sich einvernehmlich für die Anschaffung von Notebooks aus.

Für eine erleichterte und wirtschaftliche Beschaffung von mobilen Endgeräten und notwendigem Zubehör besteht für die Schulträger die Möglichkeit, auf bestehende Rahmenverträge des Landes zuzugreifen.

Im Rahmen, der uns bewilligten Mittel können 41 Notebooks mit dem entsprechenden Zubehör angeschafft werden. Mit diesem Pool kann der Schulträger allen hauptamtlichen Lehrkräften unserer drei Grundschulen ein Endgerät zur Verfügung stellen.