Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurde
zwischenzeitlich eine Leistungsbeschreibung erstellt und drei Firmen zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Aufgrund förderrechtlicher
Vorgaben müssen auch bei einer Angebotssumme unterhalb von 25.000 EUR drei
Angebote eingeholt werden, da es sich bei der Erstellung eines
Hochwasserschutzkonzeptes um eine Planungsleistung außerhalb der HOAI handelt.
Zwei Angebote liegen der
Verwaltung vor. Das dritte Ingenieurbüro hatte uns mitgeteilt, dass Sie
aufgrund von Arbeitsauslastung kein Angebot vorlegen werden.
Aus diesem Grunde muss die
Verwaltung ein weiteres Ingenieurbüro zur Angebotsabgabe auffordern.
Eine Beauftragung könnte somit
erst nach Vorlage von drei Angeboten und entsprechender Antragstellung beim
Land sowie im folgenden Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beauftragt
werden. In der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates o. alt. des Bau-, Planungs-
und Umweltausschusses (BPU) soll die Auftragsvergabe erfolgen.
Im HH 2021 stehen keine Mittel
bereit. Eine Deckung können wir über die nicht zur Ausführung kommende
Renaturierung des Kellbachs sicherstellen.
Eine Beschlussfassung im
BPU-Ausschuss VG wäre dann ebenfalls noch erforderlich und könnte im Oktober
erfolgen.
Eine vorherige Erstellung eines
Hochwasserschutzkonzeptes wurde seinerzeit bekanntlich zurückgestellt, da
aufgrund der Topographie zunächst das Hochwasserschutzkonzept für den Bereich
Bellbach u. Kellbach fertig gestellt werden sollte um die Erkenntnisse auch in
Vorsorgekonzepten der tieferliegenden Gemeinden mit berücksichtigen zu können.
Eine mgl. Maßnahme in diesem Konzept stellte neben diversen
Renaturierungsmaßnahmen auch die Herstellung einer größeren Rückhaltung im
Bereich des Gänsehalses, vor der Ortslage Bell sowie im Bereich oberhalb der
Ortslage Obermendig.
Hierzu haben im vergangenen Jahr
mehrere Gespräche mit dem Land stattgefunden, Unterlagen und Berechnungen durch
das beauftragte Ingenieurbüro erstellt, die Förderfähigkeit von
Rückhaltemaßnahmen jedoch am Ende von Seiten des Landes abgelehnt.
Sobald drei wertbare Angebote
vorliegen, wird seitens der Verwaltung eine Beschlussvorlage für den
Verbandsgemeinderat oder den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erstellt.