Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Seitens der Verwaltung wurde zwischenzeitlich eine Leistungsbeschreibung erstellt und drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

 

Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben müssen auch bei einer Angebotssumme unterhalb von 25.000 EUR drei Angebote eingeholt werden, da es sich bei der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes um eine Planungsleistung außerhalb der HOAI handelt.

 

Zwei Angebote liegen der Verwaltung vor. Das dritte Ingenieurbüro hatte uns mitgeteilt, dass Sie aufgrund von Arbeitsauslastung kein Angebot vorlegen werden.

 

Aus diesem Grunde muss die Verwaltung ein weiteres Ingenieurbüro zur Angebotsabgabe auffordern.

 

Eine Beauftragung könnte somit erst nach Vorlage von drei Angeboten und entsprechender Antragstellung beim Land sowie im folgenden Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beauftragt werden. In der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates o. alt. des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) soll die Auftragsvergabe erfolgen.

 

Im HH 2021 stehen keine Mittel bereit. Eine Deckung können wir über die nicht zur Ausführung kommende Renaturierung des Kellbachs sicherstellen.

 

Eine Beschlussfassung im BPU-Ausschuss VG wäre dann ebenfalls noch erforderlich und könnte im Oktober erfolgen.

 

Eine vorherige Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes wurde seinerzeit bekanntlich zurückgestellt, da aufgrund der Topographie zunächst das Hochwasserschutzkonzept für den Bereich Bellbach u. Kellbach fertig gestellt werden sollte um die Erkenntnisse auch in Vorsorgekonzepten der tieferliegenden Gemeinden mit berücksichtigen zu können. Eine mgl. Maßnahme in diesem Konzept stellte neben diversen Renaturierungsmaßnahmen auch die Herstellung einer größeren Rückhaltung im Bereich des Gänsehalses, vor der Ortslage Bell sowie im Bereich oberhalb der Ortslage Obermendig.

Hierzu haben im vergangenen Jahr mehrere Gespräche mit dem Land stattgefunden, Unterlagen und Berechnungen durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt, die Förderfähigkeit von Rückhaltemaßnahmen jedoch am Ende von Seiten des Landes abgelehnt.

 

Sobald drei wertbare Angebote vorliegen, wird seitens der Verwaltung eine Beschlussvorlage für den Verbandsgemeinderat oder den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erstellt.