Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und begrüßt die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren führte ein Ausufern des Kellbachs bei starken Regenereig-nissen vereinzelt zu Überschwemmungen der umliegenden Grundstücke. Die Ver-bandsgemeinde Mendig hat daher ein örtliches Hochwasservorsorgekonzept erstellt. Hierbei orientierten sich die VG Mendig und das betreuende Ingenieurbüro am Leitfaden des Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH).

 

In dem Konzept wurden schwerpunktmäßig kritische Punkte am Kellbach, einem Gewässer III. Ordnung, untersucht. Im Rahmen von Ortsbegehungen offenbarte sich dringender Handlungsbedarf im Bereich des Kellbachs auf Höhe der Straße „In den Mühlwiesen“. Die Standsicherheit der hier befindlichen Ufersicherung am Kellbach (teilweise wilder Verbau) ist in einem akut sanierungsbedürftigen Zustand, sodass ein erneutes Hochwasserereignis zum Versagen der Befestigung und Verschütten des Bachbetts führen könnte. Durch dieses Schadenszenario sind die beiden angrenzenden Wohnhäuser (Hausnummern 12 und 12a) unmittelbar betroffen. Zudem gefährdet eine Verschüttung des Abflussprofils weitere Ober- und Unterlieger durch Rückstau und wild abfließendes Wasser. Eine Sanierung der Uferbefestigung ist somit dringend angezeigt und die Notwendigkeit wurde auch von Seiten der SGD Nord anerkannt.

 

Im Zuge der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für den Bellbach und Kellbach in Obermendig wurde der o.g. Bereich als kritisch eingestuft, weil die angrenzenden Ufer sehr steil sind und der als Einsturzsicherung eingebrachte Verbau im Hinblick auf Starkregenereignisse die Grundstücksböschung je nach Intensität des Starkregens nicht ausreichend schützen kann. Im Hochwasservorsorgekonzept wurde diese Maßnahme mit hoher Priorität als Sofortmaßnahme gekennzeichnet.


Die Verbandsgemeinde Mendig sieht ebenfalls die Notwendigkeit und hat sich aus diesem Grunde für eine schnelle Umsetzung ausgesprochen und die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt.

 

Die Planung wurde durch das beauftragte Büro, die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partnergesellschaft mbH aus Thür erstellt. Die wasserrechtliche Genehmigung für die Sanierung liegt zwischenzeitlich ebenfalls vor.

 

Der Ausbaubereich ist aus dem folgenden Kartenausschnitt zu ersehen:

 

Sanierungsabschnitt und betroffene Flurstücke (Quelle: http://www.gda-wasser.rlp.de)

 

Foto 2: Bereich In den Mühlwiesen 12 und 12a (gegen Fließrichtung)

 

Foto 3: Bereich an unterer Grundstücksgrenze (gegen Fließrichtung)

 

Die vorhandene Ufersicherung besteht aus Beton und Eisenelementen und ragt am rechten Ufer deutlich in die Bachparzelle hinein. Das Gewässerbett ist dadurch eingeengt, schmal, tief und geradlinig. Stellenweise bestehen Querstreben zur Abstützung der Uferbefestigungen.

 

Daher ist geplant, die bestehende Betonmauer am linken Ufer und der wilde Verbau aus Stahlpfosten mit Betonelementen am rechten Ufer abzubrechen und durch einen abgetreppten Natursteinverbau aus großen (ortstypischen) Basaltsteinen herzustellen.

 

Dabei ist vorgesehen, die Gewässersohle am rechten Ufer zu verbreitern, indem sich die zweite Reihe des Natursteinverbaus (etwa ½ Meter über der Gewässersohle) an der Parzellengrenze orientiert.

 

Durch die Verbreiterung der Gewässersohle lassen sich auch punktuell eingesetzte Störsteine im Gewässerbett einbauen, ohne den Hochwasserabfluss negativ zu beein-flussen. So kann zumindest im Niedrig- bis Mittelwasserabfluss die Geradlinigkeit des Bachbettes gebrochen und kleinere Strukturen geschaffen werden.

 

Die Maßnahme ist in den beigefügten Unterlagen dargestellt.

 

Die Arbeiten werden derzeit öffentlich ausgeschrieben. Die Submission ist auf den 11.10.2021 terminiert. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten soll in der 44. Kalenderwoche beginnen.