Sitzung: 29.09.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/164/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend
zur Kenntnis und begrüßt die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. Der Bürgermeister
wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren führte ein Ausufern des Kellbachs bei starken
Regenereig-nissen vereinzelt zu Überschwemmungen der umliegenden Grundstücke.
Die Ver-bandsgemeinde Mendig hat daher ein örtliches Hochwasservorsorgekonzept
erstellt. Hierbei orientierten sich die VG Mendig und das betreuende
Ingenieurbüro am Leitfaden des Informations- und Beratungszentrum
Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH).
In dem Konzept wurden schwerpunktmäßig kritische Punkte am Kellbach,
einem Gewässer III. Ordnung, untersucht. Im Rahmen von Ortsbegehungen
offenbarte sich dringender Handlungsbedarf im Bereich des Kellbachs auf Höhe
der Straße „In den Mühlwiesen“. Die Standsicherheit der hier befindlichen
Ufersicherung am Kellbach (teilweise wilder Verbau) ist in einem akut
sanierungsbedürftigen Zustand, sodass ein erneutes Hochwasserereignis zum
Versagen der Befestigung und Verschütten des Bachbetts führen könnte. Durch
dieses Schadenszenario sind die beiden angrenzenden Wohnhäuser (Hausnummern 12
und 12a) unmittelbar betroffen. Zudem gefährdet eine Verschüttung des
Abflussprofils weitere Ober- und Unterlieger durch Rückstau und wild
abfließendes Wasser. Eine Sanierung der Uferbefestigung ist somit dringend
angezeigt und die Notwendigkeit wurde auch von Seiten der SGD Nord anerkannt.
Im Zuge der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für den Bellbach und Kellbach in Obermendig wurde der o.g. Bereich als kritisch eingestuft, weil die angrenzenden Ufer sehr steil sind und der als Einsturzsicherung eingebrachte Verbau im Hinblick auf Starkregenereignisse die Grundstücksböschung je nach Intensität des Starkregens nicht ausreichend schützen kann. Im Hochwasservorsorgekonzept wurde diese Maßnahme mit hoher Priorität als Sofortmaßnahme gekennzeichnet.
Die Verbandsgemeinde Mendig sieht ebenfalls die Notwendigkeit und hat sich aus
diesem Grunde für eine schnelle Umsetzung ausgesprochen und die erforderlichen
Haushaltsmittel in den Haushaltsplan eingestellt.
Die Planung wurde durch das beauftragte Büro, die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann & Partnergesellschaft mbH aus Thür erstellt. Die wasserrechtliche Genehmigung für die Sanierung liegt zwischenzeitlich ebenfalls vor.
Der Ausbaubereich ist aus dem folgenden Kartenausschnitt zu ersehen:
Sanierungsabschnitt
und betroffene Flurstücke (Quelle: http://www.gda-wasser.rlp.de)
Foto 2:
Bereich In den Mühlwiesen 12 und 12a (gegen Fließrichtung)
Foto 3:
Bereich an unterer Grundstücksgrenze (gegen Fließrichtung)
Die vorhandene Ufersicherung besteht aus Beton und Eisenelementen und
ragt am rechten Ufer deutlich in die Bachparzelle hinein. Das Gewässerbett ist
dadurch eingeengt, schmal, tief und geradlinig. Stellenweise bestehen
Querstreben zur Abstützung der Uferbefestigungen.
Daher ist geplant, die bestehende Betonmauer am linken Ufer und der wilde
Verbau aus Stahlpfosten mit Betonelementen am rechten Ufer abzubrechen und
durch einen abgetreppten Natursteinverbau aus großen (ortstypischen)
Basaltsteinen herzustellen.
Dabei ist vorgesehen, die Gewässersohle am rechten Ufer zu verbreitern,
indem sich die zweite Reihe des Natursteinverbaus (etwa ½ Meter über der
Gewässersohle) an der Parzellengrenze orientiert.
Durch die Verbreiterung der Gewässersohle lassen sich auch punktuell
eingesetzte Störsteine im Gewässerbett einbauen, ohne den Hochwasserabfluss
negativ zu beein-flussen. So kann zumindest im Niedrig- bis Mittelwasserabfluss
die Geradlinigkeit des Bachbettes gebrochen und kleinere Strukturen geschaffen
werden.
Die Maßnahme ist in den beigefügten Unterlagen dargestellt.
Die Arbeiten werden derzeit öffentlich ausgeschrieben. Die Submission ist
auf den 11.10.2021 terminiert. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten soll in
der 44. Kalenderwoche beginnen.