Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat begrüßt die Ausstattung der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Mendig mit dezentralen Lüftungsanlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Planung, die Förderanträge zu stellen und die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 einzustellen und die Ausschreibung nach der Bewilligung der Förderanträge auf den Weg zu bringen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

18

Ablehnung

2

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

 

Das Thema Lüften in Schulen wurde in den vergangenen Monaten von verschiedensten Seiten beleuchtet und vielfach die Bereitstellung von entsprechenden Geräten eingefordert.

In der Corona-Bekämpfung hat das Land Rheinland-Pfalz, unterstützt durch Ausführungen des Umweltbundesamtes (UBA), bisher die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich das Lüften die bewährte, die einfachste und kostengünstigste Methode sei, um das Infektionsrisiko in Schulen zu minimieren. Lediglich für solche Klassenräume, die schlecht zu belüften sind, wurde vom Land Rheinland-Pfalz kurzfristig zum Jahreswechsel 2020/2021 ein Investitionsprogramm aufgelegt. Die Anträge hierfür waren bis zum 31.03.2021 einzureichen. Für die Schulen der Verbandsgemeinde wurde kein Antrag gestellt, da das Lüften in den Schulräumen über mehrere öffenbare Fenster möglich ist und damit die Fördervoraussetzungen des Landes nicht erfüllt wurden.

 

Zur Verbesserung des Lüftens wurden bisher neben dem „normalen“ Lüften für alle Klassen CO2-Ampeln angeschafft.

 

Mit Datum vom 09.07.2021 hat das Umweltbundesamt (UBA) eine aktualisierte Stellung-nahme zum Thema: „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ veröf-fentlicht. Danach ist die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygie-ne, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen.

Diese können sowohl als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort für den Innenraum. Einzelraumlüftungen sind baulich rascher umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der Pandemie empfiehlt das UBA Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten.

 

Zur Nutzung von mobilen Luftreinigern in Schulräumen teilte das UBA Schulräume aus innen-raumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:

 

Kategorie 1 sind Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (RLT-Anlage oder Fenster weit zu öffnen). Für die Kategorie 1 hält das UBA den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht für notwendig.

 

Kategorie 2 sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt). Alternativ von einer RLT-Anlage ist der Kategorie 2 ein mobiler Luftreiniger sinnvoll.

 

Kategorie 3 sind nicht zu belüftende Räume. Die Nutzung dieser Räume für den Schulunter-richt wird aus innenraumhygienischer Sicht nicht empfohlen.

 

Die Klassenräume an den Schulen der VG Mendig sind der Kategorie 1 zuzuordnen und für diese Kategorie hält das UBA den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten für nicht notwendig und auch nicht für sinnvoll. Die gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung AHA-Regeln ist aus innenhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz gegenüber dem Corona-Virus.

 

 

Förderprogramme

Für eine Beschaffung von Raumlufttechnischen Anlagen bieten der Bund und das Land Förderprogramme an:

 

a) Land Rheinland-Pfalz

Am 13.07.2021 verkündete die Ministerin für Bildung, Stefanie Hubig, dass das Land Rhein-land-Pfalz nun ein erweitertes Förderprogramm für Lüftungsanlagen in Schulen mit insge-samt 12 Mio. EUR auflegen will. Mit dem neuen Programm soll der Umbau von Fenstern gefördert werden, die Anschaffung von CO2-Messgeräten sowie der Einbau von Ventilator gestützten Zu- und Abluftsystemen. Mobile Luftreiniger sollen aber weiterhin nur für solche Räume finanziert werden, die nicht ausreichend belüftet werden können. Weitere Details bzw. Förderrichtlinien und Umsetzungszeiträume sind aktuell hierzu nicht bekannt. Der Landkreistag hat am 14.07.2021 mitgeteilt, dass die Förderrichtlinie noch erarbeitet wird und bislang lediglich ein Entwurf vorliegt.

 

b) Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 03.06.2021 (Bundesanzeiger 10.06.2021)

Diese Richtlinie sieht eine Förderung für Investitionen in den erstmaligen Einbau (Neuein-bau) von stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren vor.

Die Förderung nach dieser Richtlinie beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben. Für den Neubau einer RLT-Anlage ist die Förderung auf 500.000 EUR je Standort begrenzt.

 

Basierend auf einer Kostenschätzung des Ing. Büros IFH, Mayen, für die Schulen des Landkreises, belaufen sich die Kosten für die Installation einer dezentralen Lüftungsanlage für einen Klassenraum auf ca. 25.000,- €.

 

 

Grundschule Mendig

20 Klassenräume – Gesamtkosten 500.000,- € - Förderung 400.000,- €

 

Grundschule Rieden

4 Klassenräume + Mehrzweckraum - Gesamtkosten 125.000,- € - Förderung 100.000,- €

 

Grundschule Thür

4 Klassenräume + Mehrzweckraum - Gesamtkosten 125.000,- € - Förderung 100.000,- €

 

 

Als Fachplaner wurde das Ing. Büro IFH in Mayen beauftragt.

 

Diese ist für die Stellung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Die entsprechenden Mittel würden seitens der Verwaltung für den Haushalt 2022 entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung eingestellt werden.