Sitzung: 29.09.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/161/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat begrüßt die Ausstattung der Grundschulen in der
Verbandsgemeinde Mendig mit dezentralen Lüftungsanlagen. Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Vorlage der Planung, die Förderanträge zu stellen und die
erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2022 einzustellen und die
Ausschreibung nach der Bewilligung der Förderanträge auf den Weg zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
18 |
Ablehnung |
2 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Das Thema Lüften in Schulen
wurde in den vergangenen Monaten von verschiedensten Seiten beleuchtet und
vielfach die Bereitstellung von entsprechenden Geräten eingefordert.
In der Corona-Bekämpfung hat
das Land Rheinland-Pfalz, unterstützt durch Ausführungen des Umweltbundesamtes
(UBA), bisher die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich das Lüften die
bewährte, die einfachste und kostengünstigste Methode sei, um das
Infektionsrisiko in Schulen zu minimieren. Lediglich für solche Klassenräume,
die schlecht zu belüften sind, wurde vom Land Rheinland-Pfalz kurzfristig zum
Jahreswechsel 2020/2021 ein Investitionsprogramm aufgelegt. Die Anträge hierfür
waren bis zum 31.03.2021 einzureichen. Für die Schulen der Verbandsgemeinde
wurde kein Antrag gestellt, da das Lüften in den Schulräumen über mehrere
öffenbare Fenster möglich ist und damit die Fördervoraussetzungen des Landes
nicht erfüllt wurden.
Zur Verbesserung des Lüftens
wurden bisher neben dem „normalen“ Lüften für alle Klassen CO2-Ampeln
angeschafft.
Mit Datum vom 09.07.2021
hat das Umweltbundesamt (UBA) eine aktualisierte Stellung-nahme zum Thema:
„Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ veröf-fentlicht.
Danach ist die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der
Innenraumlufthygie-ne, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält,
der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer
(RLT)-Anlagen.
Diese können sowohl
als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als
Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame
Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung
verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen
Wohlfühlkomfort für den Innenraum. Einzelraumlüftungen sind baulich rascher
umzusetzen als zentrale Lüftungsanlagen. Anlässlich der Erfahrungen mit der
Pandemie empfiehlt das UBA Schulräume in Deutschland sukzessive mit RLT-Anlagen
auszustatten.
Zur Nutzung von mobilen
Luftreinigern in Schulräumen teilte das UBA Schulräume aus
innen-raumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:
Kategorie 1 sind Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (RLT-Anlage
oder Fenster weit zu öffnen). Für die Kategorie 1 hält das UBA den Einsatz
mobiler Luftreinigungsgeräte nicht für notwendig.
Kategorie 2 sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
(keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit
minimalem Querschnitt). Alternativ von einer RLT-Anlage ist der Kategorie 2 ein
mobiler Luftreiniger sinnvoll.
Kategorie 3 sind nicht zu belüftende Räume. Die Nutzung dieser
Räume für den Schulunter-richt wird aus innenraumhygienischer Sicht nicht
empfohlen.
Die Klassenräume an den Schulen
der VG Mendig sind der Kategorie 1 zuzuordnen
und für diese Kategorie hält das UBA den Einsatz von mobilen
Luftreinigungsgeräten für nicht notwendig und auch nicht für sinnvoll. Die
gleichzeitige Anwendung von Lüftung und der Einhaltung AHA-Regeln ist aus
innenhygienischer Sicht umfassend und ausreichend für den Infektionsschutz
gegenüber dem Corona-Virus.
Förderprogramme
Für eine Beschaffung von
Raumlufttechnischen Anlagen bieten der Bund und das Land Förderprogramme
an:
a) Land Rheinland-Pfalz
Am 13.07.2021 verkündete die
Ministerin für Bildung, Stefanie Hubig, dass das Land Rhein-land-Pfalz nun ein
erweitertes Förderprogramm für Lüftungsanlagen in Schulen mit insge-samt 12
Mio. EUR auflegen will. Mit dem neuen Programm soll der Umbau von Fenstern
gefördert werden, die Anschaffung von CO2-Messgeräten sowie der
Einbau von Ventilator gestützten Zu- und Abluftsystemen. Mobile Luftreiniger
sollen aber weiterhin nur für solche Räume finanziert werden, die nicht
ausreichend belüftet werden können. Weitere Details bzw. Förderrichtlinien und
Umsetzungszeiträume sind aktuell hierzu nicht bekannt. Der Landkreistag hat am
14.07.2021 mitgeteilt, dass die Förderrichtlinie noch erarbeitet wird und
bislang lediglich ein Entwurf vorliegt.
b) Richtlinie für die
Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 03.06.2021
(Bundesanzeiger 10.06.2021)
Diese Richtlinie sieht eine
Förderung für Investitionen in den erstmaligen Einbau (Neuein-bau) von
stationären RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren vor.
Die Förderung nach
dieser Richtlinie beträgt 80 % der
förderfähigen Ausgaben. Für den Neubau einer RLT-Anlage ist die Förderung auf
500.000 EUR je Standort begrenzt.
Basierend auf einer
Kostenschätzung des Ing. Büros IFH, Mayen, für die Schulen des Landkreises,
belaufen sich die Kosten für die Installation einer dezentralen Lüftungsanlage
für einen Klassenraum auf ca. 25.000,- €.
Grundschule Mendig
20 Klassenräume –
Gesamtkosten 500.000,- € - Förderung 400.000,- €
Grundschule Rieden
4 Klassenräume +
Mehrzweckraum - Gesamtkosten 125.000,- € - Förderung 100.000,- €
Grundschule Thür
4 Klassenräume +
Mehrzweckraum - Gesamtkosten 125.000,- € - Förderung 100.000,- €
Als Fachplaner
wurde das Ing. Büro IFH in Mayen beauftragt.
Diese ist für die
Stellung eines Förderantrages zwingend erforderlich. Die entsprechenden Mittel
würden seitens der Verwaltung für den Haushalt 2022 entsprechend der
vorliegenden Kostenschätzung eingestellt werden.