Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

 

a)    Gemäß § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz‚ GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

Beschluss:

 

b)    Für die Wahlzeit 2022 – 2027 Herrn Hans-Jürgen Gross, Dünnwaldstr. 8, Mendig als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mendig vorzuschlagen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

 

Zustimmungen

./.

 

Ablehnung

./.

 

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Seit dem 24.01.2012 nimmt Herr Hans-Jürgen Gross, Dünnwaldstr. 8, 56743 Mendig das Amt des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Mendig wahr. Mit Schreiben vom 13.08.2021 weist das Amtsgericht Mayen darauf hin, dass mit Ablauf des 23.01.2022 die Amtsperiode des Schiedsmannes der Verbandsgemeinde Mendig endet.

 

Gemäß § 5 Schiedsamtsordnung (SchO) wird um Mitteilung gebeten, ob der im Amt befindliche Schiedsmann für eine weitere Amtsperiode berufen werden soll oder wer gegebenenfalls als Nachfolger vorgeschlagen wird.

 

Die Verwaltung hat Herrn Schiedsmann Gross um Mitteilung gebeten, ob er bereit sei für eine weitere Amtszeit die Aufgabe des Schiedsmannes wahrzunehmen.

 

Herr Gross teilte uns am 16.09.2021 mit, dass er weiterhin dazu bereit ist, die Aufgaben eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Mendig wahrzunehmen. 

 

Der Schiedsmann wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates vom Direktor des Amtsgerichtes Mayen ernannt.