Sitzung: 29.09.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/160/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
a)
Gemäß
§ 40 Abs. 5, 2. Halbsatz‚ GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Beschluss:
b)
Für
die Wahlzeit 2022 – 2027 Herrn Hans-Jürgen Gross, Dünnwaldstr. 8, Mendig als
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Mendig vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
|
Zustimmungen |
./. |
|
Ablehnung |
./. |
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Stimmenenthaltungen |
./. |
|
Sachverhalt:
Seit dem 24.01.2012 nimmt Herr Hans-Jürgen Gross, Dünnwaldstr. 8, 56743
Mendig das Amt des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Mendig wahr. Mit
Schreiben vom 13.08.2021 weist das Amtsgericht Mayen darauf hin, dass mit
Ablauf des 23.01.2022 die Amtsperiode des Schiedsmannes der Verbandsgemeinde
Mendig endet.
Gemäß § 5 Schiedsamtsordnung (SchO) wird um Mitteilung gebeten, ob der
im Amt befindliche Schiedsmann für eine weitere Amtsperiode berufen werden soll
oder wer gegebenenfalls als Nachfolger vorgeschlagen wird.
Die Verwaltung hat Herrn Schiedsmann Gross um Mitteilung gebeten, ob er
bereit sei für eine weitere Amtszeit die Aufgabe des Schiedsmannes
wahrzunehmen.
Herr Gross teilte uns am 16.09.2021 mit, dass er weiterhin dazu bereit
ist, die Aufgaben eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Mendig wahrzunehmen.
Der Schiedsmann wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates vom
Direktor des Amtsgerichtes Mayen ernannt.