Sachverhalt:
Gem. § 21
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen
Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs
hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Zur
Haushaltsplanung
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Verbandsgemeinderat am
09.12.2020 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit
Schreiben vom 26.12.2020.
Gemäß § 1
der Haushaltssatzung 2021 beträgt
der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 9.560.870 EUR und der
Gesamtbetrag der Aufwendungen 10.566.040 EUR. Der Ergebnishaushalt 2021 schließt
nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag von 1.005.170 EUR ab.
Nach der Planung ergibt
sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im
Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und -auszahlungen ein negativer
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 456.700 EUR. Die Deckung
erfolgt über den Einsatz vorhandener Finanzmittel.
Den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 645.510 EUR stehen die Einzahlungen aus
Zuwendungen und Verkaufserlösen von 942.520 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein
investiver Finanzierungsüberschuss von 297.010 EUR, der zur
teilweisen Deckung der Tilgungen herangezogen wird.
Die Tilgungsleistungen
belaufen sich auf 334.310 EUR.
Eine freie Finanzspitze
kann nicht ausgewiesen werden.
Die
Übertragungen aus dem Jahr 2020 wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates
vom 30.06.2021 beschlossen bzw. zur Kenntnis gegeben und sind in der Übersicht
berücksichtigt.
Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2021 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.