Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Verbandsgemeinderat am 09.12.2020 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 26.12.2020.

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung 2021 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 9.560.870 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 10.566.040 EUR. Der Ergebnishaushalt 2021 schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag von 1.005.170 EUR ab.

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und -auszahlungen ein negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 456.700 EUR. Die Deckung erfolgt über den Einsatz vorhandener Finanzmittel.

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 645.510 EUR stehen die Einzahlungen aus Zuwendungen und Verkaufserlösen von 942.520 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsüberschuss von 297.010 EUR, der zur teilweisen Deckung der Tilgungen herangezogen wird.

Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 334.310 EUR.

Eine freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.

Die Übertragungen aus dem Jahr 2020 wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 30.06.2021 beschlossen bzw. zur Kenntnis gegeben und sind in der Übersicht berücksichtigt.

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2021 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.