Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt

 

1.         den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2019 festzustellen

             und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

2.         der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 1.412.923,40 EUR             (davon 74.000,00 EUR im ordentlichen Bereich und 1.338.923,40 EUR im investiven Bereich)

sowie der Kreditermächtigung i. H. v. 250.000,00 EUR zuzustimmen und

3.         die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-              überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen         geschehen ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 

 

 

2. Entlastungserteilung

 

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2019 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Joachim Plitzko

Alexander Müller

Alfred Nett

Erich Schlich

Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Bernd Merkler. Die Vorstellung der Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses übernimmt der stellv. Vorsitzende Gerhard Bermel.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 115.620,22 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr - um 141.082,71 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 249.990,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden mit 104.000 EUR (hauptsächlich bei der Grundschule Pfarrer-Bechtel sowie beim Verwaltungsgebäude), bei der Umlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig von 52.600 EUR (hier erfolgte eine Erstattung), bei Vergütungen an Sachverständige und Rechtsberatung mit 120.700 EUR (u. a. Einsparung IT-Betreuung an Schulen und Kindergärten durch Externe, für Gutachten zur Anerkennung Weltkulturerbe sowie bei Analysen u. Konzepten für den Hochwasserschutz und bei allgemeiner Beratung/Rechtsbeistand für die Verwaltung) und bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen i. H. v. 74.900 EUR zurückzuführen.

 

Mehraufwendungen entstanden insbesondere bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen mit 397.700 EUR netto (insbesondere bei den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, für die Versorgungsaufwendungen der Beamten und bei der Zuführung zu Urlaubs- und Überstundenrückstellungen; jedoch waren auch Minderaufwendungen bei den Dienstbezügen und Vergütungen zu verzeichnen. Zahlungswirksam ergab sich eine Einsparung von 207.400 EUR), beim Vorteilsausgleich an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig mit 102.800 EUR sowie bei den Aufwendungen der sozialen Sicherung über 103.500 EUR (hier entstanden auch Mehrerträge, die dies tlw. ausgleichen).

 

Mehrerträge waren bei der Integrationspauschale über 72.500 EUR und aus der Verbandsumlage des Zweckverbands Konversion Flugplatz Mendig von 73.100 EUR (siehe Minderaufwendungen) zu verzeichnen.

 

 

Da ab dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“ nicht mehr zur Anwendung kommt, entfallen zukünftig die Buchungen über Gewinne oder Verluste des Eigenbetriebes.

 

Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem Umfang.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 200.308,85 EUR aus, wobei

a)       ein Überschuss mit 974.503,10 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und

b)      ein Fehlbetrag von 658,46 EUR bei den durchlaufenden Geldern,

c)       ein Fehlbetrag von 464.228,99 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und weiterhin

d)      ein Fehlbetrag mit 309.306,80 EUR bei den Investitionskrediten in Höhe der geleisteten planmäßigen Tilgungsleistungen entstand.

 

Das Eigenkapital mindert sich durch den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der Anpassung der Kapitalrücklage um 1,00 EUR (Buchung Erinnerungswert  für die Mitgliedschaft bei der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V.) auf nunmehr 10.928.121,16 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung 2019, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen über 250.000,00 EUR vorgesehen. Sie wurde im Jahr 2019 nicht in Anspruch genommen. Gem. § 103 GemO wurde eine Übertragung in das Jahr 2020 vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2019 wurde eine Umschuldung über einen Betrag von 318.757,32 EUR durchgeführt.

 

Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 1.412.923,40 EUR (davon 74.000,00 EUR im ordentlichen Bereich und 1.338.923,40 EUR im investiven Bereich) in das Jahr 2020 übertragen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nichtöffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zu Prüfung des Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2021 vorgenommen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis in der Sitzung des Rates vorstellen.