Sitzung: 29.09.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/153/2021
Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Der Verbandsgemeinderat beschließt
1. den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde
Mendig zum 31.12.2019 festzustellen
und das Ergebnis auf die neue
Rechnung vorzutragen,
2. der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 1.412.923,40 EUR (davon 74.000,00 EUR im ordentlichen Bereich und 1.338.923,40 EUR im
investiven Bereich)
sowie der Kreditermächtigung
i. H. v. 250.000,00 EUR zuzustimmen und
3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen
über- und außerplanmäßigen Haushalts- überschreitungen
nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2. Entlastungserteilung
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, soweit diese
einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung
zum Jahresabschluss 2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Joachim Plitzko
Alexander Müller
Alfred Nett
Erich Schlich
Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Bernd Merkler. Die Vorstellung der Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses übernimmt der stellv. Vorsitzende Gerhard Bermel.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
115.620,22 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der
Übertragungen aus dem Vorjahr - um 141.082,71 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 249.990,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei der Unterhaltung von
Grundstücken und Gebäuden mit 104.000 EUR (hauptsächlich
bei der Grundschule Pfarrer-Bechtel sowie beim Verwaltungsgebäude), bei der Umlage an den Zweckverband
Konversion Flugplatz Mendig von 52.600 EUR (hier
erfolgte eine Erstattung), bei
Vergütungen an Sachverständige und Rechtsberatung mit 120.700 EUR (u. a. Einsparung IT-Betreuung an Schulen und Kindergärten durch Externe,
für Gutachten zur Anerkennung Weltkulturerbe sowie bei Analysen u. Konzepten
für den Hochwasserschutz und bei allgemeiner Beratung/Rechtsbeistand für die
Verwaltung) und bei den
sonstigen Geschäftsaufwendungen i. H. v. 74.900 EUR zurückzuführen.
Mehraufwendungen entstanden insbesondere bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen mit 397.700 EUR netto (insbesondere
bei den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, für die
Versorgungsaufwendungen der Beamten und bei der Zuführung zu Urlaubs- und
Überstundenrückstellungen; jedoch waren auch Minderaufwendungen bei den
Dienstbezügen und Vergütungen zu verzeichnen. Zahlungswirksam ergab sich eine
Einsparung von 207.400 EUR),
beim Vorteilsausgleich an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig mit
102.800 EUR sowie bei den Aufwendungen der sozialen Sicherung über 103.500 EUR (hier entstanden auch Mehrerträge, die dies tlw. ausgleichen).
Mehrerträge waren bei der Integrationspauschale über 72.500 EUR und aus
der Verbandsumlage des Zweckverbands Konversion Flugplatz Mendig von 73.100 EUR
(siehe Minderaufwendungen) zu verzeichnen.
Da ab dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“ nicht
mehr zur Anwendung kommt, entfallen zukünftig die Buchungen über Gewinne oder
Verluste des Eigenbetriebes.
Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von
erheblichem Umfang.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 200.308,85 EUR aus, wobei
a)
ein
Überschuss mit 974.503,10 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen und
b)
ein
Fehlbetrag von 658,46 EUR bei den durchlaufenden Geldern,
c)
ein
Fehlbetrag von 464.228,99 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
weiterhin
d)
ein
Fehlbetrag mit 309.306,80 EUR bei den Investitionskrediten in Höhe der
geleisteten planmäßigen Tilgungsleistungen entstand.
Das Eigenkapital mindert sich durch den Jahresfehlbetrag der
Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung der Anpassung der Kapitalrücklage um 1,00 EUR (Buchung Erinnerungswert für die
Mitgliedschaft bei der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V.) auf nunmehr
10.928.121,16 EUR.
Nach der Haushaltssatzung 2019, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen über 250.000,00 EUR
vorgesehen. Sie wurde im Jahr 2019 nicht in Anspruch genommen. Gem. § 103 GemO
wurde eine Übertragung in das Jahr 2020 vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2019
wurde eine Umschuldung über einen Betrag von 318.757,32 EUR durchgeführt.
Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 1.412.923,40
EUR (davon 74.000,00 EUR im ordentlichen Bereich
und 1.338.923,40 EUR im investiven Bereich) in das Jahr 2020 übertragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner
nichtöffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zu Prüfung des
Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2021 vorgenommen. Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis in der Sitzung
des Rates vorstellen.