Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

  1. Der Stadtrat beschließt folgende Mitglieder und Vertreter in den Umlegungsausschuss zu wählen:

 

Mitglied:                                                                           Vertreter:

Herrn Thomas Fischer                                                       noch nicht benannt

Obervermessungsrat

Stellv. Abteilungsleiter

Bodenmanagement,

Fachgruppenleiter Wertermittlung,

Vorsitzender des Gutachterausschusses

Vermessungs- und Katasteramt

Osteifel-Hunsrück

 

Am Wasserturm 5a

56727 Mayen

 

In der Bewertung von Grundstücken erfahrene Personen

 

Lothar Rulf                                                                        Friedel Arndt                                    

(Bankkaufmann, ehm. Leiter des Rechnungs-              (Notarfachreferent, Notariat Pitz Mayen

Wesen bei Erich Doetsch, Andernach)                          Fachwirt in Grundstücks- und

Wohnwirtschaft, IHG-Abschluss)

Privat 56743 Mendig, Pellenzstr. 109                            Privat 56743 Thür, Gartenstraße 4

 

 

Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst

 

Friedrich Hermes                                                            Dr. Jürgen Göbel

(Regierungsschuldirektor a.D.)                                          Jurist, Leiter der Steuerabteilung bei der   Debeka Koblenz

Privat: 56743 Thür, Rampenstr. 2                   Privat: 56743 Mendig, Im Band 6a

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

4         Der Stadtrat beschließt die Mitglieder für in den Umlegungsausschuss in geheimer Abstimmung zu wählen.

 

Ergebnis der geheimen Wahl:

Helmut Selig                                                     16 Stimmen

Ernst Einig                                                          17 Stimmen

Karin Stein                                                         4 Stimmen

Ungültige Stimmen                                        3 Stimmen

 

Mithin ist Herr Helmut Selig und Herr Ernst Einig in den Umlegungsausschuss zu wählen.

 

5         Der Stadtrat beschließt die stellv. Mitglieder für in den Umlegungsausschuss in geheimer Abstimmung zu wählen.

 

Ergebnis der geheimen Wahl:

Thomas Schneider                                          11 Stimmen

Laura Mies-Lara                                               15 Stimmen

Armin Retterath                                              9 Stimmen

Ungültige Stimmen                                        5 Stimmen

 

Mithin ist Herr Thomas Schneider und Frau Laura Mies-Lara in den Umlegungsausschuss zu wählen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 46 (2) Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UAVO)  hat die Gemeinde einen Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung für die Dauer seiner Wahlzeit zu bilden.


Der Umlegungsausschuss besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und weiteren vier ehrenamtlichen Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu bestellen.


Das vorsitzende Mitglied muss zum höheren technischen Verwaltungsdienst - Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen - befähigt sein oder mit entsprechender Qualifikation Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes wahrnehmen.
Er muss, sofern eine örtlich zuständige kommunale behördliche Vermessungsstelle nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) besteht, Bedienstete dieser, im Übrigen des örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasteramts sein.


Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen. Ein weiteres Mitglied muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.


Mindestens zwei ehrenamtliche Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein; sie sollen dem Gemeinderat angehören.


Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gem. § 3 (4) UAVO Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde nicht Mitglied im Umlegungsausschuss werden dürfen.

 

Das Vermessungs- und Katasteramt Mayen schlägt vor,

 

Herrn Thomas Fischer, Obervermessungsrat

Stellv. Abteilungsleiter Bodenmanagement, Fachgruppenleiter Wertermittlung, Vorsitzender des Gutachterausschusses

 

und als dessen Vertreter,

 

kann zurzeit noch nicht benannt werden

 

in den Umlegungsausschuss zu wählen.

 

Als „Mitglied in der Bewertung von Grundstücken erfahrene Personen“ steht Herr Lothar Rulf wohnhaft in 56743 Mendig, Pellenzstr. 109 als Mitglied, und Herr Friedel Arndt, wohnhaft in 56743 Thür, Gartenstr. 4 als stellv. Mitglied zur Verfügung. Beide Mitglieder haben ihre Bereitschaft zur Übernahme der Mitgliedschaft erklärt.

 

Für die Mitgliedschaft mit der Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst wird Herr Friedrich Hermes, wohnhaft in 56743 Thür, Rampenstr. 2 und als stellv. Mitglied Herr Dr. Jürgen Göbel, wohnhaft in Mendig, Im Band 6a vorgeschlagen.

Beide erfüllen die nach der Umlegungsausschussverordnung vom 27.06.2007 geforderte Befähigung und haben ebenfalls ihre Bereitschaft zur erneuten Übernahme der Mitgliedschaft erklärt.

 

Die weiteren Mitglieder und Vertreter sollen von den Fraktionen des Gemeinderats vorgeschlagen werden.

 

§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in den Ausschüssen.

 

Die Wahl der Mitglieder erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.