Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die
Wahl in öffentlicher Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Der Stadtrat beschließt folgende Mitglieder und Vertreter in den
Umlegungsausschuss zu wählen:
Mitglied: Vertreter:
Herrn Thomas Fischer noch
nicht benannt
Obervermessungsrat
Stellv. Abteilungsleiter
Bodenmanagement,
Fachgruppenleiter Wertermittlung,
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Vermessungs- und Katasteramt
Osteifel-Hunsrück
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
In der Bewertung von Grundstücken erfahrene
Personen
Lothar Rulf Friedel
Arndt
(Bankkaufmann, ehm. Leiter des Rechnungs- (Notarfachreferent,
Notariat Pitz Mayen
Wesen bei Erich Doetsch, Andernach) Fachwirt
in Grundstücks- und
Wohnwirtschaft, IHG-Abschluss)
Privat 56743 Mendig, Pellenzstr. 109 Privat
56743 Thür, Gartenstraße 4
Befähigung zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst
Friedrich Hermes Dr.
Jürgen Göbel
(Regierungsschuldirektor a.D.) Jurist,
Leiter der Steuerabteilung bei der
Debeka Koblenz
Privat: 56743 Thür, Rampenstr. 2 Privat:
56743 Mendig, Im Band 6a
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
|
|
- Der Stadtrat beschließt, gem. § 40 Abs. 2, 2. Halbsatz der GemO die
Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
4
Der
Stadtrat beschließt die Mitglieder für in den Umlegungsausschuss in geheimer
Abstimmung zu wählen.
Ergebnis der geheimen Wahl:
Helmut Selig 16
Stimmen
Ernst Einig 17
Stimmen
Karin Stein 4
Stimmen
Ungültige Stimmen 3
Stimmen
Mithin ist Herr Helmut Selig
und Herr Ernst Einig in den Umlegungsausschuss zu wählen.
5
Der
Stadtrat beschließt die stellv. Mitglieder für in den Umlegungsausschuss in
geheimer Abstimmung zu wählen.
Ergebnis der geheimen Wahl:
Thomas Schneider 11
Stimmen
Laura Mies-Lara 15
Stimmen
Armin Retterath 9
Stimmen
Ungültige Stimmen 5
Stimmen
Mithin ist Herr Thomas
Schneider und Frau Laura Mies-Lara in den Umlegungsausschuss zu wählen.
Sachverhalt:
Gemäß § 46 (2) Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 1 (1) der Umlegungsausschussverordnung (UAVO) hat die Gemeinde einen Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung für die Dauer seiner Wahlzeit zu bilden.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und weiteren vier
ehrenamtlichen Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes
Mitglied zu bestellen.
Das vorsitzende Mitglied muss zum höheren technischen Verwaltungsdienst -
Fachrichtung Vermessungs- und Liegenschaftswesen - befähigt sein oder mit
entsprechender Qualifikation Aufgaben des höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienstes wahrnehmen.
Er muss, sofern eine örtlich zuständige kommunale behördliche Vermessungsstelle
nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Landesgesetzes über das amtliche
Vermessungswesen (LGVerm) besteht, Bedienstete dieser, im Übrigen des örtlich
zuständigen Vermessungs- und Katasteramts sein.
Ein Mitglied muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein und
Kenntnisse des örtlichen Grundstücksmarktes besitzen. Ein weiteres Mitglied
muss die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.
Mindestens zwei ehrenamtliche Mitglieder müssen zum Gemeinderat wählbar sein;
sie sollen dem Gemeinderat angehören.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gem. § 3 (4) UAVO
Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde nicht Mitglied
im Umlegungsausschuss werden dürfen.
Das Vermessungs- und Katasteramt Mayen schlägt vor,
Herrn Thomas Fischer, Obervermessungsrat
Stellv. Abteilungsleiter Bodenmanagement, Fachgruppenleiter
Wertermittlung, Vorsitzender des Gutachterausschusses
und als dessen Vertreter,
kann zurzeit noch nicht benannt
werden
in den Umlegungsausschuss zu wählen.
Als „Mitglied in der Bewertung von Grundstücken erfahrene Personen“ steht
Herr Lothar Rulf wohnhaft in 56743 Mendig, Pellenzstr. 109 als Mitglied, und
Herr Friedel Arndt, wohnhaft in 56743 Thür, Gartenstr. 4 als stellv. Mitglied
zur Verfügung. Beide Mitglieder haben ihre Bereitschaft zur Übernahme der
Mitgliedschaft erklärt.
Für die Mitgliedschaft mit der Befähigung zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst wird Herr Friedrich Hermes, wohnhaft in 56743 Thür,
Rampenstr. 2 und als stellv. Mitglied Herr Dr. Jürgen Göbel, wohnhaft in
Mendig, Im Band 6a vorgeschlagen.
Beide erfüllen die nach der Umlegungsausschussverordnung vom 27.06.2007 geforderte
Befähigung und haben ebenfalls ihre Bereitschaft zur erneuten Übernahme der
Mitgliedschaft erklärt.
Die weiteren Mitglieder und Vertreter sollen von den Fraktionen des
Gemeinderats vorgeschlagen werden.
§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern in
den Ausschüssen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich
geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erforderlich ist.