Beschluss:
1. Feststellung
des Jahresabschlusses 2019
Der Stadtrat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2019 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1.240.155,71 EUR im
investiven Bereich zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und
den Ausbau der B 256 am Flugplatz sowie der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 2.072.834,61 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich
leiten oder den Stadtbürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum
Jahresabschluss 2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Hans Peter Ammel
Achim Grün
Thomas Schneider
Den Vorsitz
übernimmt das älteste Ratsmitglied Ernst Einig.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Dies
ist insbesondere auf Mehrerträge bei den Steuern und Abgaben, aus der Auflösung
des im Jahr 2018 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich und der erhaltenen Zahlung aus der Umlage des Zweckverbands
Konversion zurückzuführen.
Einsparungen
ergaben sich bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den geplanten
Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und der Infrastruktur sowie dem Anteil an
der Verbandsumlage für den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (s.
Mehrerträge).
Demgegenüber
stehen Mindererträge aus Grundstücksverkäufen und Mehraufwendungen bei der
Einstellung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich für das Jahr 2019.
Aus
dem Haushaltsvorjahr 2018 erfolgte keine Mittelübertragung im Bereich der
Aufwendungen.
Von
den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins
Haushaltsjahr 2020.
Die Finanzrechnung 2019 weist einen
Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 648.313,86 EUR aus, wovon
a) ein Überschuss von 261.741,31 EUR bei den
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,
b) ein Fehlbetrag von 1.720.954,33 EUR auf die
Investitionstätigkeiten entfällt,
c) ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionskrediten in Höhe von 810.899,16 EUR entstand.
Durch den Fehlbetrag erhöht sich die
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 648.313,86 EUR und beträgt
zum 31.12.2019 = 2.950.587,18 EUR.
Die vom Vorjahr 2018 übertragenen
Haushaltsmittel von 46.432,36 EUR wurden verwendet für den Abriss des Gebäudes
in der Heidenstockstraße und die Anlegung von Parkplätzen. Von den nicht in
Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine
Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 mit insgesamt 1.240.155,71 EUR zur
Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und den Ausbau der B 256 am
Flugplatz.
Nach der Haushaltssatzung 2019, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen
mit 3.384.240,00 EUR vorgesehen (Anteil ISB-Darlehn = 2.160.000,00 EUR, sonst.
Investitionskredit = 1.224.240,00 EUR).
Aus dem Haushaltsjahr 2018 wurde ein Betrag
i.H.v. 1.588.820,00 EUR übertragen.
Im Jahr 2019 erfolgte die Aufnahme eines
Investitionskredits i. H. v. 450.000,00 EUR. Weiterhin erfolgte der Abruf des
1. Abschlags aus dem ISB-Darlehn i. H. v. 980.000,00 EUR.
Umschuldungen wurden i. H. v. 608.734,12 EUR
vorgenommen.
Eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr
2020 erfolgte i.H.v. 2.072.835,61 EUR (ISB-Darlehn = 1.180.000,00 EUR, sonst.
Investitionskredit = 892.835,61 EUR).
Das Eigenkapital vermindert sich auf
nunmehr 5.074.938,12 EUR.
Die
Reduzierung resultiert aus dem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung i. H.
v. 174.639,26 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2019 in seiner Sitzung
geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.