Sachverhalt:
Gem. § 21
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen
Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs
hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 wurde im Stadtrat am 26.01.2021 beschlossen. Die Genehmigung
durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 12.03.2021. Die
Kreditermächtigung i. H. v. insgesamt 2.123.780 EUR wurde unter der
Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103
Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO)
erfüllt sind.
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2021
beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 14.845.990 EUR und der
Gesamtbetrag der Aufwendungen 15.900.810 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt
nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.054.820 EUR ab.
Nach der Planung ergibt sich aus
den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt
einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ein positiver Saldo der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 98.980 EUR.
Den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 7.062.660 EUR stehen Einzahlungen aus
Grabnutzungsentgelten, Zuweisungen, Grundstücksveräußerungen und Beiträgen i.
H. v. 4.938.880 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver
Finanzierungsbedarf i. H. v. 2.123.780 EUR, der über die Aufnahme
eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt wird.
Die Tilgungsleistungen i. H. v.
774.050 EUR werden teilweise durch den Finanzmittelüberschuss von 98.980 EUR
sowie über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde von
insg. 675.070 EUR gedeckt.
Eine positive freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.
Ausführliche
Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2021 sind der beigefügten
Anlage zu entnehmen.