Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. den Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2019 festzustellen,
  2. dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Stadtbürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1.240.155,71 EUR im investiven Bereich zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und den Ausbau der B 256 am Flugplatz sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 2.072.834,61 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag (Posten E23) von 174.639,26 EUR ab. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.048.080,00 EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis verbessert sich somit um 873.440,74 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.

 

Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei den Steuern und Abgaben, aus der Auflösung des im Jahr 2018 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und der erhaltenen Zahlung aus der Umlage des Zweckverbands Konversion zurückzuführen.

Einsparungen ergaben sich bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und der Infrastruktur sowie dem Anteil an der Verbandsumlage für den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (s. Mehrerträge).

Demgegenüber stehen Mindererträge aus Grundstücksverkäufen und Mehraufwendungen bei der Einstellung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2019.

 

Aus dem Haushaltsvorjahr 2018 erfolgte keine Mittelübertragung im Bereich der Aufwendungen.

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020.

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 648.313,86 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 261.741,31 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 1.720.954,33 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 810.899,16 EUR entstand.

 

Durch den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 648.313,86 EUR und beträgt zum 31.12.2019 = 2.950.587,18 EUR.

 

Die vom Vorjahr 2018 übertragenen Haushaltsmittel von 46.432,36 EUR wurden verwendet für den Abriss des Gebäudes in der Heidenstockstraße und die Anlegung von Parkplätzen. Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 mit insgesamt 1.240.155,71 EUR zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und den Ausbau der B 256 am Flugplatz.

 

Nach der Haushaltssatzung 2019, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 3.384.240,00 EUR vorgesehen (Anteil ISB-Darlehn = 2.160.000,00 EUR, sonst. Investitionskredit = 1.224.240,00 EUR).

Aus dem Haushaltsjahr 2018 wurde ein Betrag i.H.v. 1.588.820,00 EUR übertragen.

Im Jahr 2019 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 450.000,00 EUR. Weiterhin erfolgte der Abruf des 1. Abschlags aus dem ISB-Darlehn i. H. v. 980.000,00 EUR.

Umschuldungen wurden i. H. v. 608.734,12 EUR vorgenommen.

Eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2020 erfolgte i.H.v. 2.072.835,61 EUR (ISB-Darlehn = 1.180.000,00 EUR, sonst. Investitionskredit = 892.835,61 EUR).

 

Das Eigenkapital vermindert sich auf nunmehr 5.074.938,12 EUR.

Die Reduzierung resultiert aus dem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung i. H. v. 174.639,26 EUR.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.