Sitzung: 09.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/140/2021
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2019 festzustellen,
- dem Stadtbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese
einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Stadtbürgermeister
vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1.240.155,71 EUR im
investiven Bereich zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und
den Ausbau der B 256 am Flugplatz sowie der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 2.072.834,61 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Er ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei
den Steuern und Abgaben, aus der Auflösung des im Jahr 2018 eingestellten
Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und der
erhaltenen Zahlung aus der Umlage des Zweckverbands Konversion zurückzuführen.
Einsparungen ergaben sich bei den Personal-
und Versorgungsaufwendungen, den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden
und der Infrastruktur sowie dem Anteil an der Verbandsumlage für den
Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (s. Mehrerträge).
Demgegenüber stehen Mindererträge aus
Grundstücksverkäufen und Mehraufwendungen bei der Einstellung des Sonderpostens
für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2019.
Aus dem Haushaltsvorjahr 2018 erfolgte keine
Mittelübertragung im Bereich der Aufwendungen.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020.
Die Finanzrechnung
2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 648.313,86 EUR aus,
wovon
a)
ein
Überschuss von 261.741,31 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 1.720.954,33 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
810.899,16 EUR entstand.
Durch
den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde
um 648.313,86 EUR und beträgt zum 31.12.2019 = 2.950.587,18 EUR.
Die
vom Vorjahr 2018 übertragenen Haushaltsmittel von 46.432,36 EUR wurden
verwendet für den Abriss des Gebäudes in der Heidenstockstraße und die Anlegung
von Parkplätzen. Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im
investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 mit
insgesamt 1.240.155,71 EUR zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“
und den Ausbau der B 256 am Flugplatz.
Nach
der Haushaltssatzung 2019, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde,
war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 3.384.240,00 EUR vorgesehen
(Anteil ISB-Darlehn = 2.160.000,00 EUR, sonst. Investitionskredit =
1.224.240,00 EUR).
Aus
dem Haushaltsjahr 2018 wurde ein Betrag i.H.v. 1.588.820,00 EUR übertragen.
Im
Jahr 2019 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 450.000,00
EUR. Weiterhin erfolgte der Abruf des 1. Abschlags aus dem ISB-Darlehn i. H. v.
980.000,00 EUR.
Umschuldungen
wurden i. H. v. 608.734,12 EUR vorgenommen.
Eine
Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2020 erfolgte i.H.v. 2.072.835,61 EUR
(ISB-Darlehn = 1.180.000,00 EUR, sonst. Investitionskredit = 892.835,61 EUR).
Das Eigenkapital
vermindert sich auf nunmehr 5.074.938,12 EUR.
Die Reduzierung resultiert aus dem
Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung i. H. v. 174.639,26 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.