Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. den Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2018 festzustellen,
  2. dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Stadtbürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2018 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 46.432,36 EUR im investiven Bereich für den Abriss des Gebäudes Heidenstockstraße und die Anlegung von Parkplätzen sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 1.588.820,00 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 28) von 57.149,91 EUR ab und endet nach Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 938.132,21 EUR sowie Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 793.076,08 EUR mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 31) von 202.206,04 EUR. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.507.630,00 EUR (inkl. Einstellung und Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen. Das Jahresergebnis (Pos. 31) verbessert sich somit um 1.305.423,96 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.

 

Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei den Steuern und Abgaben, aus Eintrittsgeldern und aus der Auflösung des im Jahr 2017 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich sowie auf Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen und der Verbandsumlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig zurückzuführen.

Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei der Einstellung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

 

Aus dem Haushaltsvorjahr erfolgte die Übertragung i. H. v. 17.352,45 EUR für die Förderung privater Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprogramms für Unterhaltungsmaßnahmen.

 

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019.

 

Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 24.770,43 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 239.122,11 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 1.039.974,54 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 775.081,58 EUR entstand sowie

d)      ein Überschuss von 1.000,42 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen wird.

 

Durch den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 24.770,43 EUR und beträgt zum 31.12.2018 = 2.302.273,32 EUR.

 

Die vom Vorjahr 2017 übertragenen Haushaltsmittel von 11.391,65 EUR wurden verwendet zur Erschließung des Neubaugebietes Dammstraße und für die Verwaltungsgebühr zur Freistellung eines Geländes von Betriebszwecken.

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 mit insgesamt 46.432,36 EUR für den Abriss des Gebäudes Heidenstockstraße und die Anlegung von Parkplätzen.

 

Nach der Haushaltssatzung 2018, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 2.707.020,00 EUR vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2017 wurde ein Betrag i.H.v. 165.357,80 EUR übertragen. Im Jahr 2018 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits von 1.268.200,00. Es wurde eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2019 i.H.v. 1.588.820,00 EUR vorgenommen.

 

Das Eigenkapital erhöht sich auf nunmehr 5.249.577,38 EUR.

Die Erhöhung resultiert aus der Nacherfassung des Inventars, des Gebäudes und der Außenanlagen des Kindergartens St. Genovefa, der zum 01.01.2018 in die Trägerschaft der Stadt übergegangen ist abzüglich des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung i. H. v. 202.206,04 EUR.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2018 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.