Sitzung: 09.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/060/2020
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2018 festzustellen,
- dem Stadtbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese
einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Stadtbürgermeister
vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2018 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 46.432,36 EUR im investiven
Bereich für den Abriss des
Gebäudes Heidenstockstraße und die Anlegung von Parkplätzen sowie der Übertragung der
Kreditermächtigung mit 1.588.820,00 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 28) von 57.149,91 EUR ab und endet nach
Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich in Höhe von 938.132,21 EUR sowie Entnahme aus dem Sonderposten
für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 793.076,08 EUR
mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 31) von 202.206,04 EUR. In der
Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.507.630,00 EUR (inkl.
Einstellung und Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen. Das Jahresergebnis (Pos. 31)
verbessert sich somit um 1.305.423,96 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei
den Steuern und Abgaben, aus Eintrittsgeldern und aus der Auflösung des im Jahr
2017 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich sowie auf Einsparungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen und der Verbandsumlage an den Zweckverband Konversion
Flugplatz Mendig zurückzuführen.
Demgegenüber stehen Mehraufwendungen bei der
Einstellung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich.
Aus dem Haushaltsvorjahr erfolgte die
Übertragung i. H. v. 17.352,45 EUR für die Förderung privater Maßnahmen im
Rahmen des Städtebauförderprogramms für Unterhaltungsmaßnahmen.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019.
Die Finanzrechnung 2018 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 24.770,43 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 239.122,11 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 1.039.974,54 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
775.081,58 EUR entstand sowie
d)
ein
Überschuss von 1.000,42 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen
wird.
Durch den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde um 24.770,43 EUR und beträgt zum 31.12.2018 = 2.302.273,32
EUR.
Die vom Vorjahr 2017 übertragenen Haushaltsmittel von 11.391,65 EUR
wurden verwendet zur Erschließung des Neubaugebietes Dammstraße und für die
Verwaltungsgebühr zur Freistellung eines Geländes von Betriebszwecken.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 mit insgesamt
46.432,36 EUR für den Abriss des Gebäudes Heidenstockstraße und die Anlegung
von Parkplätzen.
Nach der Haushaltssatzung 2018, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 2.707.020,00 EUR
vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2017 wurde ein Betrag i.H.v. 165.357,80 EUR
übertragen. Im Jahr 2018 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits von
1.268.200,00. Es wurde eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2019 i.H.v.
1.588.820,00 EUR vorgenommen.
Das Eigenkapital erhöht sich auf nunmehr 5.249.577,38 EUR.
Die Erhöhung resultiert aus der
Nacherfassung des Inventars, des Gebäudes und der Außenanlagen des
Kindergartens St. Genovefa, der zum 01.01.2018 in die Trägerschaft der Stadt
übergegangen ist abzüglich des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung i. H.
v. 202.206,04 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2018 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht zu entnehmen.