Sachverhalt:
Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Rat am 21.01.2021
beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben
vom 11.02.2021. Die Kreditermächtigung i. H. v. 1.262.140 EUR wurde unter der
Voraussetzung erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen
verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der
Ziffer 4.1.3. der VV zu § 103 GemO erfüllen. Dies ist vor der Inanspruchnahme
zu prüfen, zu bestätigen und aktenkundig zu dokumentieren. Für die Investition
im Bereich Kindertagesstätte sind diese Voraussetzungen als erfüllt anzusehen.
Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt
Erträge von 2.354.970 EUR und Aufwendungen von 2.695.970 EUR vor; danach würde
ein Fehlbetrag von 341.000 EUR entstehen.
Im Finanzhaushalt sieht der Plan einen Fehlbetrag bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 168.350 EUR vor. Investitionen sind bei den Einzahlungen mit 2.906.720 EUR und bei den Auszahlungen mit 4.168.860 EUR geplant; der Fehlbetrag beläuft sich auf 1.262.140 EUR und wird über die Aufnahme von Investitionskrediten gedeckt. Die Finanzierungslücke im ordentlichen und außerordentlichen Bereich wird – unter Einbeziehung der veranschlagten Tilgungsleistungen (91.080 EUR) über eine Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde mit 259.430 EUR gedeckt. Eine freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.
Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag
30.06.2021 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.