Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Ortsgemeinderat am 04.03.2021 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 23.05.2021. Die Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530 EUR wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO) erfüllt sind.

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2021 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 2.860.950 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.438.880 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 422.070 EUR ab.

 

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 528.510 EUR.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 2.982.400 EUR stehen Einzahlungen aus Beiträgen und Verkaufserlösen i. H. v. 1.306.490 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 1.675.910 EUR. Zur Finanzierung des investiven Fehlbetrages ist die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 1.214.530 EUR eingestellt.

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 528.510 EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 67.130 EUR zu finanzieren. Der verbleibende Überschuss i. H. v. 461.380 EUR wird zur teilweisen Deckung des investiven Fehlbetrages herangezogen. Der Kreditbedarf verringert sich entsprechend von 1.675.910 EUR auf 1.214.530 EUR.

 

Im Haushaltsplan kann eine positive freie Finanzspitze i. H. v. 461.380 EUR ausgewiesen werden.