Sachverhalt:
Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den
örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des
Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu
unterrichten.
Zur Haushaltsplanung |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Ortsgemeinderat am
04.03.2021 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit
Schreiben vom 23.05.2021. Die Kreditermächtigung i. H. v. 1.214.530 EUR wurde
unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. §
103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO)
erfüllt sind.
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2021 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge
im Ergebnishaushalt 2.860.950 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen
2.438.880 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem
Jahresüberschuss i. H. v. 422.070 EUR ab.
Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und
–auszahlungen ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H.
v. 528.510 EUR.
Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 2.982.400 EUR stehen
Einzahlungen aus Beiträgen und Verkaufserlösen i. H. v. 1.306.490 EUR
gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 1.675.910
EUR. Zur Finanzierung des investiven Fehlbetrages ist die Aufnahme eines
Investitionskredites i. H. v. 1.214.530 EUR eingestellt.
Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen i. H. v. 528.510 EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H.
v. 67.130 EUR zu finanzieren. Der verbleibende Überschuss i. H. v. 461.380 EUR
wird zur teilweisen Deckung des investiven Fehlbetrages herangezogen. Der
Kreditbedarf verringert sich entsprechend von 1.675.910 EUR auf 1.214.530 EUR.
Im Haushaltsplan kann eine positive freie Finanzspitze i. H. v. 461.380
EUR ausgewiesen werden.