Beschluss:

 

a)         Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 b i.V.m. 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

b)     Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

c)      Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Carsten Daub

Michael Rothbrust

 

 

Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2018 gefasst.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Frist vom 09.12.2019 bis 23.12.2019), wurde am 27.11.2019 veröffentlicht. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung mit Anlagen (Artenschutz-Potenzial-Abschätzung, Ergebnisbericht zu faunistischen Kartierungen und Fachbeitrag Artenschutz) sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde im Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss am 25.02.2021 und 22.04.2021 ausführlich vorberaten.

 

Das Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH steht in der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung.