Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat beschließt den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 13 b i.V.m. 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
b) Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes an.
c) Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Carsten Daub
Michael Rothbrust
Sachverhalt:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2018
gefasst.
Die
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Durchführung der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
(Frist vom 09.12.2019 bis 23.12.2019), wurde am 27.11.2019 veröffentlicht. Es
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der
Bebauungsplanentwurf, bestehend aus einer Planzeichnung mit textlichen
Festsetzungen, sowie die Begründung mit Anlagen
(Artenschutz-Potenzial-Abschätzung, Ergebnisbericht zu faunistischen
Kartierungen und Fachbeitrag Artenschutz) sind dieser Vorlage beigefügt.
Die
Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplan im vorliegenden Entwurf anzunehmen, das
förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der
Bebauungsplanentwurf wurde im Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss am
25.02.2021 und 22.04.2021 ausführlich vorberaten.
Das
Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH steht in der Sitzung für Rückfragen zur
Verfügung.