Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Gemeinderat am 04.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 23.05.2021 weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt ausgeglichen ist. Gem. § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2021 der Ortsgemeinde Bell damit in der Planung ausgeglichen.

 

Die Ortsgemeinde Bell ist auch weiterhin aufgefordert, strikt auf die Haushaltskonsolidierung zu achten und dabei alle Ausgaben sachgerecht zu hinterfragen und Einnahmepotenziale zu nutzen.

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.214.530 EUR wird unter der Maßgabe erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen. Dies ist für jede einzelne Investitionsmaßnahme aktenmäßig und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu verantworten.

 

Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

 

Des Weiteren hat die Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

 

Die Verfügung der Kreisverwaltung sowie ein Muster zur Dokumentation über das Vorliegen der Ausnahmetatbestände der VV 4.1.3 zu § 103 GemO sind als Anlage beigefügt.