Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde im Ortsgemeinderat am 17.03.2021 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 23.05.2021. Die Kreditermächtigung i. H. v. 122.600 EUR wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103 Gemeindeordnung (GemO) und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV-GemO) erfüllt sind.

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2021 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 816.450 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 902.450 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 86.000 EUR ab.

 

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ein negativer Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 50.300 EUR.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 382.500 EUR stehen Einzahlungen aus Zuwendungen, Beiträgen und Verkaufserlösen i. H. v. 259.900 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsbedarf i. H. v. 122.600 EUR, der über die Aufnahme eines Investitionskredites gedeckt wird.

 

Der verbleibende Finanzmittelfehlbetrag i. H. v. 50.300 EUR sowie die Tilgungsleistungen
i. H. v. 9.100 EUR werden durch die Zunahme der bestehenden Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde gedeckt.

 

Eine positive freie Finanzspitze kann nicht ausgewiesen werden.