Sitzung: 06.07.2021 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/008/2021
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung Zentralkläranlage nimmt den vorgestellten Sachverhalt
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann
+ Partner mbH aus Thür, zum Angebotspreis i.H.v. 198.820,33 EUR (einschl.
MwSt.) mit der Planung der Klärschlammbehandlung u. Lagerung auf Grundlage der
vorliegenden Potentialstudie für die Zentralkläranlage Mendig zu beauftragen
und den Verbandsvorsteher zu ermächtigen, die erforderlichen Schritte zur
Errichtung der Klärschlammpresse, Klärschlammlagerhalle /Solartrocknungsanlage
sowie die Beschaffung eines geeigneten Betriebsmittels zur Verladung
einzuleiten, und die dafür notwendigen Aufträge zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Zur Untersuchung der energetischen
Optimierungspotenziale der Zentralkläranlage Mendig wurde durch den
Zweckverband im Jahr 2019 eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem
auch eine Verfahrensumstellung für die Klärschlammbehandlung auf der
bestehenden Anlage zum Gegenstand hatte.
Sowohl in der Verbandsversammlung
als auch in den jeweiligen Werkausschüssen wurde bereits mehrfach über die
geänderten Anforderungen an die Klärschlammbehandlung und -verwertung sowie
eine notwendige mittelfristige Neukonzeption informiert.
Zwischenzeitlich wurde die neue Landesdüngeverordnung (DüV) erlassen, die
seit dem 01.01.2021 gültig ist. Sie regelt die Düngung in mit Nitrat belasteten
und mit Phosphat eutrophierten Gebieten. Das Land Rheinland-Pfalz ist
verpflichtet, diese belasteten Gebiete auszuweisen. Betroffene Flächen sind
bundesweit einheitlich abgegrenzt und als „Belastete Gebiete“ für Phosphat
(rot) und Nitrat (gelb) gekennzeichnet. Sie können auf dem Geoportal RLP
eingesehen werden. Ein Auszug ist als
Anlage beigefügt. Sofern Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten gedüngt
werden, gelten entsprechend die Anforderungen aufgrund der bundesdeutschen
Düngeverordnung und der Landes-Düngeverordnung.
Die Aufbringung von Nass-Klärschlamm aus der Zentralkläranlage Mendig wird
durch den beauftragten Dienstleister des Zweckverbandes Zentralkläranlage
Mendig, die Firma Agrotop GmbH, Mendig, durchgeführt. Die akquirierten Flächen
liegen zum überwiegenden Teil in diesen als belastet ausgewiesenen Gebieten.
Nach LDüV ist nun die Aufbringung von stickstoffhaltigem organischem Dünger,
dem auch Nass- und Trockenklärschlamm zuzuordnen ist, im Sommerhalbjahr von
Anfang Juli bis Ende September nicht mehr zulässig.
Der Klärschlamm müsste zwischengelagert werden und könnte nach derzeitigem
Stand dann im Frühjahr, frühestens ab Februar, ausgebracht werden. Um den in
diesem Zeitraum anfallenden Nass-Klärschlamm zusätzlich zu speichern, sind die
Stapelbehälter auf der Zentralkläranlage mit 2 x 1.700 m³ Auffangvolumen nicht
ausgelegt, da diese für die Zwischenlagerung in der Sperrfrist für die
Aufbringung in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Januar, bzw. witterungsabhängig
ggf. etwas länger, bemessen sind.
Auf der Grundlage der aktuellen
gesetzlichen Vorgaben ist es notwendig, die geplanten Maßnahmen zur
Neukonzeption der „Klärschlammbehandlung und –lagerung“ bereits kurzfristig zu
realisieren. Der zu pressende Klärschlamm ist dann in einem neu zu errichtenden
Zwischenlager für die Verwertung bereitzustellen. Die Aufbringung von
teilentwässertem Schlamm auf geeignete Flächen, im Umkreis von bis zu max. 10
km, in nicht belasteten Gebieten befinden, kann die beauftragte Firma Agrotop
zurzeit sicherstellen. Eine landwirtschaftliche Ausbringung der Nassschlämme in
weiterer Entfernung ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht darstellbar.
Grundlage für die Umsetzung der
Klärschlammbehandlung ist die Potenzialstudie, die die Ingenieurgesellschaft
Siekmann + Partner mbH, Thür für die Zentralkläranlage Mendig erstellt hat. Die
Studie wurde inhaltlich bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Das geeignete
Verfahren für die Klärschlammpressung wurde in einem Probebetrieb ermittelt, so
dass eine Schneckenpresse künftig zum Einsatz kommen soll. Die Herstellung wäre
kurzfristig zu realisieren und auch als Übergangslösung mit einer Mietanlage
möglich, um die notwendige Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Aufstellung der neuen
Anlagentechnik soll in dem bestehenden Entwässerungsgebäude erfolgen. Der
entwässerte Klärschlamm soll anschließend über einen Spiralförderer in eine neu
zu bauende, dreiseitig geschlossene Schlammlagerhalle abgeworfen werden, wo er
mittels Radlader vom Betriebspersonal auf die Fläche verteilt und gestapelt
wird.
Die Umfassungswände der
Schlammlagerhalle sollen mit Systemblocksteinen gebaut werden. Die
Witterungsschutzeinhausung wird als Profilstahlkonstruktion mit
Trapezprofilbeplankung hergestellt.
Weiterhin sind folgende Vorgaben
zu beachten:
Die Lagerhalle soll so groß gebaut
werden, wie es die örtlichen Gegebenheiten auf der Wiesenfreifläche unter
Berücksichtigung des Flächenbedarfs für die LKW-Zufahrt und die
Aufstellsituation zur Andienung der Halle erlauben. Hieraus ergibt sich eine
Fläche von ca. 600 m².
Die Dachfläche der Lagerhalle soll
nach Süden ausgerichtet werden, so dass hier eine Photovoltaikanlage aufgebaut
werden kann.
Die Durchsatzleistung der neuen
Anlagentechnik soll Leistungsreserven für die ggfls. spätere Mitbehandlung von
Schlämmen der Kläranlagen der VG Vordereifel berück-sichtigen.
Die Klärschlammbehandlung
und –lagerung einschl. der Klärschlammverwertung im Verbund im Zusammenhang
mit der Potenzialstudie unter energetischen Gesichtspunkten derzeit nicht
förderfähig. Im Rahmen der Planung soll jedoch eine optional eine zusätzliche
Solartrocknung für die weitere Optimierung des teilentwässerten Schlamms
berücksichtigt werden. Hierfür soll parallel ein Förderantrag gestellt
werden.
Zur Sicherung einer geordneten
Klärschlammverwertung wird aus Sicht der Werkleitung, des Verbandsvorstehers
und des Stellvertretenden Verbandsvorstehers, bereits im Hinblick auf die
geplante Neukonzeption folgende Vorgehensweise empfohlen:
-
Umgehende Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen
o
Angebote wurden angefordert, die Angebotsfrist endet am 01.07.2021. Das
Ergebnis wird im Rahmen der Sitzung
vorgestellt.
-
Errichtung einer Klärschlammpresse als Schneckenpresse als dauerhafte
Lösung im bestehenden
Entwässerungsgebäude; bis zur Fertigstellung Entwässerung mittels einer
Mietanlage
-
Errichtung einer Klärschlammlagerhalle als befestigte Lagerfläche mit
Überdachung, Installation einer PV-Anlage; optional die Herstellung einer
Solartrocknungsanlage zur weiteren Optimierung des Klärschlamms
-
Anschaffung eines geeigneten Betriebsmittels zur Verladung (Radlader,
Teleskoplader o.ä.).
Die Gesamtkosten für die o.g.
Maßnahmen werden auf rd. 1.200.000 EUR
brutto geschätzt.
Die erforderlichen Mittel werden
bekanntlich in Form von Baukostenzuschüssen durch die Mitglieder des
Zweckverbandes Zentralkläranlage getragen.