Sitzung: 14.07.2021 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 964/014/2021
Sachverhalt:
Gem. § 21
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i. V. m. § 7 des Landesgesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ist die Verbandsversammlung nach den örtlichen
Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs
hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Zur
Haushaltsplanung |
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 wurde von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am
04.11.2020 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit
Schreiben vom 30.11.2020.
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2021
beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 46.460,00 EUR und der
Gesamtbetrag der Aufwendungen 72.990,00 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach
der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 26.530,00 EUR ab.
Nach der Planung beträgt der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
-17.500,00 EUR; der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
beträgt -32.500,00 EUR.
Dadurch ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 50.000,00 EUR.
Somit wird nach der Planung ein
Ausgleich weder im Ergebnis– als auch im Finanzhaushalt erreicht.
Ausführliche
Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 15.06.2021 sind der beigefügten
Anlage zu entnehmen.