Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i. V. m. § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ist die Verbandsversammlung nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 04.11.2020 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 30.11.2020.

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2021 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 46.460,00 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 72.990,00 EUR. Der Ergebnishaushalt schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 26.530,00 EUR ab.

 

Nach der Planung beträgt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
-17.500,00 EUR; der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt
-32.500,00 EUR. Dadurch ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von 50.000,00 EUR.

 

Somit wird nach der Planung ein Ausgleich weder im Ergebnis– als auch im Finanzhaushalt erreicht.

 

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 15.06.2021 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.