Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten Haushaltsmittel von insg. 6.612,06 EUR vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 und nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. Auflistung zur Kenntnis. 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2020 auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden:

 

Buchungsstelle

Posten

Teilhaushalte

Haushalts-

ansatz

Verwendet

 in 2020

Bemerkung/Begründung

575401-562510

Posten E14 EH und F14 FH

Fremdenverkehrsförderung

6.960,00 EUR

347,94 EUR

Gebühren für ein Gutachten zur Beurteilung der Luftqualität für das Prädikat „Luftkurort Riedener Mühlen“.

Die Maßnahme kam im Jahr 2020 nicht vollständig zur Ausführung. Sie soll im lfd. Jahr 2021 durchgeführt werden.

 

INSGESAMT

 

6.612,06 EUR

 

 

 

Die o.g. Übertragung wurde bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2021 werden durch die Übertragung um jeweils 6.612,06 EUR erhöht.

 

Ergebnishaushalt, Pos E14

sowie Teilergebnishaushalt, Pos. E14

Finanzhaushalt, Pos. F14

sowie Teilfinanzhaushalt, Pos. F14

Ermächtigung 2021 bisher

Ermächtigung 2021 neu

Ermächtigung 2021 bisher

Ermächtigung 2021 neu

1.240,00 EUR

7.852,06 EUR

1.240,00 EUR

7.852,06 EUR

 

Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung im Jahr 2021 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im Ergebnishaushalt von -26.530,00 EUR um 6.612,06 EUR auf -33.142,06 EUR.

Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag von 50.000,00 EUR um 6.612,06 EUR auf 56.612,06 EUR.

 

Im Jahr 2020 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.

 

Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.

 

 

Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich ist. Dennoch ist der Versammlung eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind.

 

Folgende Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind vom Haushaltsjahr 2020 auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden:

 

Buchungsstelle                   Betrag                                    wofür     ______________________

575402.072900.2.3             5.000,00 EUR                      Neubau eines Hausanschlusses für

Elektroladestation und Festbetrieb

575402.082190.2.9             4.000,00 EUR                      Tisch mit Überdachung am Bouleplatz

575402.082290.2.9             2.738,76 EUR                      Anbindung Hotspot