Sitzung: 14.07.2021 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/009/2021
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten Haushaltsmittel von insg. 6.612,06 EUR vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 und nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. Auflistung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.
Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2020 auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden:
Buchungsstelle Posten Teilhaushalte |
Haushalts- ansatz |
Verwendet in 2020 |
Bemerkung/Begründung |
575401-562510 Posten
E14 EH und F14 FH Fremdenverkehrsförderung |
6.960,00 EUR |
347,94 EUR |
Gebühren für ein Gutachten zur
Beurteilung der Luftqualität für das Prädikat „Luftkurort Riedener Mühlen“. Die Maßnahme kam im Jahr
2020 nicht vollständig zur Ausführung. Sie soll im lfd. Jahr 2021
durchgeführt werden. |
INSGESAMT |
6.612,06 EUR |
|
|
Die o.g. Übertragung wurde bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2021 werden durch die Übertragung um jeweils 6.612,06 EUR erhöht.
Ergebnishaushalt,
Pos E14 sowie
Teilergebnishaushalt, Pos. E14 |
Finanzhaushalt,
Pos. F14 sowie
Teilfinanzhaushalt, Pos. F14 |
||
Ermächtigung 2021
bisher |
Ermächtigung 2021
neu |
Ermächtigung 2021
bisher |
Ermächtigung 2021
neu |
1.240,00 EUR |
7.852,06 EUR |
1.240,00 EUR |
7.852,06 EUR |
Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung im Jahr 2021 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis im Ergebnishaushalt von -26.530,00 EUR um 6.612,06 EUR auf -33.142,06 EUR.
Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag von 50.000,00 EUR um 6.612,06 EUR auf 56.612,06 EUR.
Im Jahr 2020 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.
Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.
Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu
beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich
ist. Dennoch ist der Versammlung eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in
welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind.
Folgende Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind vom Haushaltsjahr 2020 auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden:
Buchungsstelle Betrag wofür ______________________
575402.072900.2.3 5.000,00 EUR Neubau eines Hausanschlusses für
Elektroladestation und Festbetrieb
575402.082190.2.9 4.000,00 EUR Tisch mit Überdachung am Bouleplatz
575402.082290.2.9 2.738,76
EUR Anbindung Hotspot