Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Gesetzesentwurf beinhaltet die stufenweise Einführung eines
Anspruches auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr
2026/2027. Ab August sollen zunächst
alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben ganztägig
gefördert zu werden.
Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet
werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4
einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Vorgesehen ist, dass der Bund den Ländern und Kommunen
Investitionsmittel zur Verfügung stellt, um sie bei der Erfüllung des geplanten
Rechtsanspruchs zu unterstützen. Mittel im Umfang von 2 Mrd. Euro sollen dazu
im Rahmen eines Sondervermögens des Bundes bereit gestellt werden. Diese werden
voraussichtlich erst mir der Verankerung des Rechtsanspruchs (im SGB VIII)
zugänglich sein.
Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes
(Koalitionsbeschluss vom 03. Juni 2020) wurde eine weitere Beteiligung des
Bundes zur Beschleunigung des Ausbaus von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung
in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. Euro beschlossen.
Die Hälfte davon soll als Bonusmittel dem erwähnten Sondervermögen
zugeführt werden. Als sogenannte Beschleunigungsmittel gewährt der Bund mit der
verbleibenden Hälfte den Ländern, bereits jetzt Finanzhilfen in Höhe von 750
Millionen Euro.
Ziel der Finanzhilfen ist es, Investitionen in den quantitativen und
qualitativen Ausbau ganz-
tägiger Angebote zu fördern. Da die Hilfen gleichzeitig einen
konjunkturellen Impuls setzen sollen, können sie nur innerhalb eines bestimmten
Förderzeitraums ausgeschöpft werden (Maßnahmebeginn 30. Juni 2021 und die
Verausgabung der Mittel bis 31. Dezember 2021). Dem Land Rheinland-Pfalz stehen
Mittel im Umfang von rd. 36,2 Mio. Euro zur Verfügung.
Nach den Förderrichtlinien erfüllt auch unsere betreuende Grundschule
(Betreuungsgruppe bis 16.00 Uhr) die Zuwendungsvoraussetzungen. Der zulässige
Förderhöchstsatz beträgt regelmäßig 70 % v.H. der förderfähigen Ausgaben.
Für die Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder wird ein An- bzw. Neubau
einer Mensa für die Zukunft erforderlich werden. Im Hinblick auf den kurzen
Förderzeitraum ist dieses über das o.a. kurzfristige Förderprogramm nicht
umsetzbar.
Aufgrund der hohen Förderquote von 70 % würden wir gerne für die
betreuende Grundschule verschiedene kleinere Maßnahmen über das kurzfristige
Förderprogramm beantragen.
Baumaßnahmen/energetische
Sanierung
Beleuchtungsanlagen,
Umstellung auf LED Technik für 3 Räume der betreuenden Grundschule á ca.
1.000,- € insgesamt 3.000,- €
Ausstattungsinvestitionen
Großer
Edelstahlkühlschrank zur Nutzung von Lunch-Paketen der Grundschulkinder im
Nachmittagsbereich ca. 2.000,- €
Mobiliar
Klassensatz
höhenverstellbare Stühle und höhenverstellbare Tische 2-er Tische für 2 Räume
der betreuenden Grundschule á 4.000,- € insgesamt 8.000,- €.
Spiel- und
Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich
Weichboden und
Bausteine 1.400,00 €
2 Roller á ca.
250,- € insgesamt 500,00 €
2 Skateboards á ca.
50,- € insgesamt 100,00 €
2 große Gokarts á
ca. 450,- € insgesamt 900,- € 900,00 €
Die Maßnahmen die wir über das Förderprogramm beantragen möchten
belaufen sich auf insgesamt 15.900,- €.
Die Förderung beträgt 70 % = 11.130,- €
somit verbleibt ein Eigenanteil von 4.770,-
€.
Der Maßnahmenbeginn muss bis zum 30.06.2021 erfolgt sein. Dies bedeutet,
dass die oben aufgeführten Anschaffungen vorher in Auftrag gegeben werden
müssen. Nach Rücksprache mit dem Ministerium gilt eine Angebotsanfrage nicht
als Maßnahmenbeginn. Der Förderantrag muss so schnell wie möglich gestellt
werden, um die Zuschusshöhe noch ausschöpfen zu können.
Die nächste Verbandsgemeinderatssitzung ist am 30.06.2021. Da jedoch die
Beschaffungen bis dahin angestoßen werden müssen, war der Förderantrag
unverzüglich zu stellen. Ein Bewilligungsbescheid wird uns bis zum
Maßnahmenbeginn noch nicht vorliegen. Zur Vermeidung eines finanziellen
Nachteils war daher ein Eilentscheid unumgänglich.
Die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden haben den Beschaffungen/
der Eilentscheidung im letzten Beigeordnetengespräch ihre Zustimmung erteilt.