Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Verbandsgemeinderat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Der Gesetzesentwurf beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruches auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.  Ab August sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben ganztägig gefördert zu werden.

Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

 

Vorgesehen ist, dass der Bund den Ländern und Kommunen Investitionsmittel zur Verfügung stellt, um sie bei der Erfüllung des geplanten Rechtsanspruchs zu unterstützen. Mittel im Umfang von 2 Mrd. Euro sollen dazu im Rahmen eines Sondervermögens des Bundes bereit gestellt werden. Diese werden voraussichtlich erst mir der Verankerung des Rechtsanspruchs (im SGB VIII) zugänglich sein.

 

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes (Koalitionsbeschluss vom 03. Juni 2020) wurde eine weitere Beteiligung des Bundes zur Beschleunigung des Ausbaus von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung in Höhe von bis zu 1,5 Mrd. Euro beschlossen.

 

Die Hälfte davon soll als Bonusmittel dem erwähnten Sondervermögen zugeführt werden. Als sogenannte Beschleunigungsmittel gewährt der Bund mit der verbleibenden Hälfte den Ländern, bereits jetzt Finanzhilfen in Höhe von 750 Millionen Euro.

 

Ziel der Finanzhilfen ist es, Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganz-

tägiger Angebote zu fördern. Da die Hilfen gleichzeitig einen konjunkturellen Impuls setzen sollen, können sie nur innerhalb eines bestimmten Förderzeitraums ausgeschöpft werden (Maßnahmebeginn 30. Juni 2021 und die Verausgabung der Mittel bis 31. Dezember 2021). Dem Land Rheinland-Pfalz stehen Mittel im Umfang von rd. 36,2 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Nach den Förderrichtlinien erfüllt auch unsere betreuende Grundschule (Betreuungsgruppe bis 16.00 Uhr) die Zuwendungsvoraussetzungen. Der zulässige Förderhöchstsatz beträgt regelmäßig 70 % v.H. der förderfähigen Ausgaben.

 

Für die Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder wird ein An- bzw. Neubau einer Mensa für die Zukunft erforderlich werden. Im Hinblick auf den kurzen Förderzeitraum ist dieses über das o.a. kurzfristige Förderprogramm nicht umsetzbar.

Aufgrund der hohen Förderquote von 70 % würden wir gerne für die betreuende Grundschule verschiedene kleinere Maßnahmen über das kurzfristige Förderprogramm beantragen.

 

 

Baumaßnahmen/energetische Sanierung

 

Beleuchtungsanlagen, Umstellung auf LED Technik für 3 Räume der betreuenden Grundschule á ca. 1.000,- € insgesamt 3.000,- €

 

Ausstattungsinvestitionen

 

Großer Edelstahlkühlschrank zur Nutzung von Lunch-Paketen der Grundschulkinder im Nachmittagsbereich ca. 2.000,- €

 

Mobiliar

 

Klassensatz höhenverstellbare Stühle und höhenverstellbare Tische 2-er Tische für 2 Räume der betreuenden Grundschule á 4.000,- € insgesamt 8.000,- €.

 

Spiel- und Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich

 

Weichboden und Bausteine                                                        1.400,00 €

2 Roller á ca. 250,- € insgesamt                                     500,00 €

2 Skateboards á ca. 50,- € insgesamt                          100,00 €

2 große Gokarts á ca. 450,- € insgesamt 900,- €     900,00 €

 

 

Die Maßnahmen die wir über das Förderprogramm beantragen möchten belaufen sich auf insgesamt 15.900,- €. Die Förderung beträgt 70 % = 11.130,- € somit verbleibt ein Eigenanteil von 4.770,- €.

 

Der Maßnahmenbeginn muss bis zum 30.06.2021 erfolgt sein. Dies bedeutet, dass die oben aufgeführten Anschaffungen vorher in Auftrag gegeben werden müssen. Nach Rücksprache mit dem Ministerium gilt eine Angebotsanfrage nicht als Maßnahmenbeginn. Der Förderantrag muss so schnell wie möglich gestellt werden, um die Zuschusshöhe noch ausschöpfen zu können.

 

Die nächste Verbandsgemeinderatssitzung ist am 30.06.2021. Da jedoch die Beschaffungen bis dahin angestoßen werden müssen, war der Förderantrag unverzüglich zu stellen. Ein Bewilligungsbescheid wird uns bis zum Maßnahmenbeginn noch nicht vorliegen. Zur Vermeidung eines finanziellen Nachteils war daher ein Eilentscheid unumgänglich.

Die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden haben den Beschaffungen/ der Eilentscheidung im letzten Beigeordnetengespräch ihre Zustimmung erteilt.