Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Gemeinderat am 22.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2021 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 26.05.2021 weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist und dass dies eine Rechtsverletzung gem. § 93 Abs. 4 GemO darstellt. Es ist oberstes Ziel einer geordneten Haushaltsführung, den Haushalt auszugleichen.

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 365.350 EUR wird unter der Maßgabe erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3. der VV zu § 103 GemO erfüllen. Dies ist für jede einzelne Investition aktenmäßig und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu verantworten.

 

Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

 

Die Kommunalaufsicht weist bezüglich der Entwicklung des Neubaugebietes nochmals dringlich auf die alternativlose Erzielung mindestens eines kostendeckenden Verkaufspreises (einschließlich der Folgekosten) hin. Eine Subventionierung durch niedrigere Grundstückspreise ist weder der Finanzlage der Ortsgemeinde angemessen, noch in Anbetracht dieser zulässig.

 

Entsprechend der letztjährigen Verfügung verweist die Aufsichtsbehörde erneut an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 108 ff GemO bezüglich der rechtzeitigen Erstellung des Jahresabschlusses (und Entlastung).

 

Die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Finanzen werden weiterhin ihr Bestmöglichstes geben, um die Jahresabschlüsse zeitnah vorlegen zu können.

 

Des Weiteren hat die Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.