Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten 1. Satzung zur Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Rieden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Das Ausheben und
Schließen der Gräber für Erd- und Urnenbestattungen wird auf dem Friedhof der
Ortsgemeinde Rieden seit vielen Jahren von der einheimischen Firma Stefan
Müller GmbH, Garten- u. Landschaftsbau, vorgenommen.
Die in diesem
Zusammenhang anfallenden Kostenbeträge stellt die Fa. Müller jeweils der
Gemeinde Rieden in Rechnung. Über entsprechende Gebührenansätze in der
Friedhofs-gebührensatzung werden diese Kosten später den Angehörigen der
beigesetzten Verstorbenen zusammen mit den Gebühren für das jeweilige Grab dann
wieder in Rechnung gestellt.
Die Firma Stefan
Müller GmbH ist jetzt an die Gemeinde mit dem als Anlage beigefügten Schreiben
herangetreten, in dem sie eine Erhöhung der pauschalen Kostenbeträge für die
verschiedenen Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Gräber im
Umfeld von Bestattungen auf dem Riedener Friedhof zum 01.05.2021 ankündigt.
Die von dem
Unternehmen angegebenen Kosten (Löhne und Maschinen) sind nach Aussage der
hiesigen Bauverwaltung durchaus angemessen.
Zu dieser jetzt
angekündigten Preiserhöhung ist darauf hinzuweisen, dass die Firma Müller ihre
Preise zuletzt vor 12 Jahren im Jahre 2009 angepasst hat. Auf Basis dieses
Jahres 2009 weist der Verbraucherpreisindex seitdem eine Kostensteigerung von
rund 15 % aus. Diese statistische Preissteigerung deckt sich fast identisch mit
den neuen Beträgen der Firma Müller.
Dieser
Beschlussvorlage ist als Anlage ein Entwurf der zu erlassenden Änderung der
Friedhofsgebührensatzung beigefügt. Darin sind die alten Gebührensätze noch
(als zusätzliche Information) in Klammern ausgewiesen und die Vorschläge für
die neuen Gebührensätze auf Basis des Kostenangebots der Firma Müller in rot dargestellt.
Abschließend erfolgt
der Hinweis, dass die Kurzfristigkeit der Preiserhöhungen der Fa. Müller eine
umgehende Anpassung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich macht. Deshalb
wird es in Kürze eine erneute Beratung und Anpassung der
Friedhofsgebühren-satzung im Gemeinderat geben, sobald die Ergebnisse der
Gebührenkalkulation für den Friedhof Rieden von Seiten der Kommunalberatung RLP
vorliegen.