Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Rieden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Das Ausheben und Schließen der Gräber für Erd- und Urnenbestattungen wird auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Rieden seit vielen Jahren von der einheimischen Firma Stefan Müller GmbH, Garten- u. Landschaftsbau, vorgenommen.

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kostenbeträge stellt die Fa. Müller jeweils der Gemeinde Rieden in Rechnung. Über entsprechende Gebührenansätze in der Friedhofs-gebührensatzung werden diese Kosten später den Angehörigen der beigesetzten Verstorbenen zusammen mit den Gebühren für das jeweilige Grab dann wieder in Rechnung gestellt.

Die Firma Stefan Müller GmbH ist jetzt an die Gemeinde mit dem als Anlage beigefügten Schreiben herangetreten, in dem sie eine Erhöhung der pauschalen Kostenbeträge für die verschiedenen Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Gräber im Umfeld von Bestattungen auf dem Riedener Friedhof zum 01.05.2021 ankündigt.

Die von dem Unternehmen angegebenen Kosten (Löhne und Maschinen) sind nach Aussage der hiesigen Bauverwaltung durchaus angemessen.

Zu dieser jetzt angekündigten Preiserhöhung ist darauf hinzuweisen, dass die Firma Müller ihre Preise zuletzt vor 12 Jahren im Jahre 2009 angepasst hat. Auf Basis dieses Jahres 2009 weist der Verbraucherpreisindex seitdem eine Kostensteigerung von rund 15 % aus. Diese statistische Preissteigerung deckt sich fast identisch mit den neuen Beträgen der Firma Müller.

Dieser Beschlussvorlage ist als Anlage ein Entwurf der zu erlassenden Änderung der Friedhofsgebührensatzung beigefügt. Darin sind die alten Gebührensätze noch (als zusätzliche Information) in Klammern ausgewiesen und die Vorschläge für die neuen Gebührensätze auf Basis des Kostenangebots der Firma Müller in rot dargestellt.

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass die Kurzfristigkeit der Preiserhöhungen der Fa. Müller eine umgehende Anpassung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich macht. Deshalb wird es in Kürze eine erneute Beratung und Anpassung der Friedhofsgebühren-satzung im Gemeinderat geben, sobald die Ergebnisse der Gebührenkalkulation für den Friedhof Rieden von Seiten der Kommunalberatung RLP vorliegen.