Beschluss:
Der Stadtrat stimmt
der Bewilligung eines Kostenzuschusses in Höhe von 191.000 EUR für die
Sanierung des vereinseigenen Kunstrasenplatzes an der Brauerstraße, für die
Anschaffung eines Pflegegerätes sowie für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf
LED zu.
Seitens der Stadt
Mendig ist eine Vereinbarung mit dem/den eigentumstragenden Verein(en)
abzuschließen, die die im Sachverhalt dargestellten Vorgaben berücksichtigt.
Die Stadt stimmt der Durchführung der o. g. Maßnahme mit der
geänderten Finanzierung zu und stellt sicher, dass die dadurch entstehende
Deckungslücke durch Einsparungen bei anderen investiven Maßnahmen gedeckt wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
19 |
Ablehnung |
3 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Jahre 2009
konnte der SV Eintracht Mendig eine umfangreiche Sanierung seiner
vereinseigenen Sportplatzanlage an der Brauerstraße in Form eines
Kunstrasenplatzes verwirklichen.
Gemeinsam mit den Aufwendungen für ein neues Sportlerheim wurden an der
Brauerstraße in Mendig insgesamt rund 900.000 EUR investiert. Dabei erhielt der
Verein Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises
Mayen-Koblenz. Auch die Stadt Mendig brachte sich hier mit umfangreichen
Kostenzuschüssen ein.
Kurz nach Ablauf
der Gewährleistungsfrist zeigten sich im Sommer 2016 erste Probleme mit dem
verwendeten TPE-Granulat. Das seinerzeit allseits empfohlene und am Markt sich
durchsetzende grüne Granulat verklebte. Es bildeten sich insbesondere in den
heißen Sommermonaten Klumpen, die den Platz zunehmend unbespielbar machten. Ein
eingeschaltetes Ingenieurbüro prognostizierte dem Platz damals noch eine Rest-Bespielbarkeit
bis etwa Herbst 2017.
Da also bereits
Ende 2016 erkennbar war, dass nur durch einen Austausch von Granulat und
Kunstrasen eine dauerhafte Bespielbarkeit des vereinseigenen Sportplatzes
erreicht werden könnte, wurde Anfang 2017 ein Ortstermin unter Beteiligung von
Vertretern zahlreicher Institutionen durchgeführt. Bereits hier zeigte sich die
Situation, dass alle Lösungen zur möglichen Finanzierung einer Platzsanierung
letztlich entscheidend von einer wohlwollenden Beurteilung und auch einer
Förderzusage des Ref. „Sportförderung“ der ADD abhängig ist.
Und so lehnte der
damalige Leiter dieser ADD-Förderstelle, Erich Serger, die Förderung einer
umgehenden Sanierung des Kunstrasenplatzes in Mendig zum damaligen Zeitpunkt
ab. Grund hierfür waren die in den Zuwendungsrichtlinien des Landes
festgesetzten Förderintervalle, die bei Kunstrasenplätzen mit 20 Jahren
festgelegt sind.
Laut Serger
erscheine es unmöglich, für einen erst grade 7 Jahre alten Platz eine erneute
Landesförderung in Aussicht zu stellen. Den Vereinen wurde von Serger
auferlegt, durch halbjährliche Intensivpflegemaßnahmen seitens eines
Fachunternehmens den Kunstrasenplatz zumindest bis ins Jahr 2019 „hinüber zu
retten“, um dann u.U. im Wege einer Ausnahmeentscheidung für den dann 10 Jahre
alten Platz eine erneute und frühzeitige Bewilligung von Landes- und
Kreismitteln für eine umfassende Sanierung zu ermöglichen.
Mit den besagten
halbjährlichen Intensivpflegemaßnahmen und in Eigenleistung durchgeführten,
massiven Einbringungen von Quarzsand konnte es letztlich erreicht werden, dass
der Platz noch bis ins Jahr 2020 (wenn auch mit qualitativen Einschränkungen)
bespielt werden konnte.
Alle am bisherigen
Verfahren beteiligten Dienststellen und Vereinigungen waren sich Mitte des
Jahres 2020 im Grunde einig, dass eine Sanierung des Kunstrasenplatzes an der
Brauerstraße nicht länger hinausgeschoben werden kann, da ansonsten eine
Unbespielbarkeit des Platzes droht. Um die Bemühungen um eine Förderung der
Sanierungsmaßnahme zu unterstützen, wendeten sich die Bürgermeister der Stadt
Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig in einem gemeinsamen Schreiben an die
ADD und auch an die Kreisverwaltung und setzen sich vehement für eine
seinerzeit im Grunde versprochene Förderzusage von Land und Kreis ein.
Nachdem der
Sportausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz in seiner Sitzung am 10.09.2020
die Kunstrasenplatz-Sanierung in Mendig als Nr. 1 seiner Prioritätenliste zur
Sportanlagenförderung für 2021 gesetzt hatte, ging am 17.12.2020 die Zusage des
Landes bzw. der ADD ein, wonach für das Jahr 2021 ausnahmsweise eine
Landeszuwendung (max. 80.000 EUR als Pauschalbetrag für den Platz) in Aussicht
gestellt werden könne.
Da derartige
Förderzusagen des Landes unmittelbar eine parallele Zuschussbeteiligung des
Landkreises verlangen, war hier von einem Zuwendungsbetrag des Kreises von max.
32.000 EUR für den Platz auszugehen.
Auch die
Verbandsgemeinde Mendig beteiligt sich mit einem freiwilligen Kostenzuschuss in
Höhe von 25.000 EUR an der Sanierung des Kunstrasenplatzes. Ein entsprechender
Beschluss wurde vom hiesigen Verbandsgemeinderat am 24.03.2021 gefasst.
Bereits in der
langjährigen Phase bis zur jetzt vorliegenden Landeszusage zur erneuten
Projektförderung der Platzsanierung wurde stets darüber diskutiert, ob und wann
man eine gleichfalls mit Fördergeldern mögliche Anschaffung eines eigentlich
unbedingt notwendigen Kunstrasen-Pflegegerätes (Kosten von ca. 6.000 EUR)
angehen sollte. Daneben wurden Überlegungen angestellt, auch zeitnahe eine
Umrüstung der alten Flutlichtanlage auf LED vorzunehmen.
Bezüglich dieser
beiden „Zusatzposten“ gab es hier vor Ort bislang eher eine Tendenz, diese
Dinge aufgrund des hohen Kostenaufwands für die Kunstrasensanierung zunächst
bis zum Abschluss der Erneuerung des Kunstrasens noch hintenan zu stellen.
Mit den jetzt
vorliegenden Förderzusagen von Land und Kreis erfahren die beiden bisher mit
Zurückhaltung behandelten „Zusatz-Vorhaben“ eine veränderte Sachlage:
Im Sachzusammenhang
mit der Sanierung des Kunstrasenplatzes empfehlen ADD (für das Land RLP) und
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eindringlich ein gleichzeitiges Angehen dieser
beiden Investitionen (Pflegegerät plus LED-Flutlicht) und sind in diesem
Zusammenhang auch bereit, ihre Fördermittel entsprechend zu erhöhen.
Unter
Berücksichtigung dieser Situation wurde von Seiten der ADD die nachstehende
Kostenaufstellung gefertigt:
Bereits im Vorfeld
dieser jetzt vorliegenden konkreten
Zahlen, wurde es in den zahlreich geführten Gesprächen immer deutlicher,
dass es wegen der begrenzten finanziellen Ressourcen der eigentumstragenden
Vereine darauf hinauslaufen könnte, dass die Stadt Mendig nach Abzug der
möglichen Förderzuwendungen und des Vereins-Eigenanteils eine Finanzierung der
ungedeckten Restkosten übernehmen müsste.
In den Unterlagen
zum jetzt vorliegenden Förderantrag ist ein Finanzierungsplan enthalten, der
dazu folgende Aussagen trifft:
Veranschlagte Gesamtbaukosten: brutto rd. 398.500 EUR
Finanzierung:
Eigenmittel SV Eintracht Mendig 1888 e.V
30.000 EUR
Landeszuwendung aus Sportinvestitionsmitteln
99.900 EUR
Zuwendung des Landkreises Mayen-Koblenz
37.064 EUR
Förderung aus BMI-Förderprogramm „Sanierung
kommunaler Ein-
richtungen in den Bereichen Sport, Jugend u.
Kultur“ (Projektträger Jülich)
15.618 EUR
freiwilliger Kostenzuschuss der
Verbandsgemeinde Mendig
25.000 EUR
rechnerische
Finanzierungslücke u. damit Förderung der Stadt Mendig 191.000 EUR
398.500 EUR
Es ist
selbstverständlich, dass es im Zusammenhang mit einer derart hohen städtischen
Kostenbeteiligung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem/den
eigentumstragenden Verein(en) und der Stadt Mendig geben muss.
In dieser
Vereinbarung muss in jedem Falle eine Klausel enthalten sein, die eine
Veräußerung oder sonstige Eigentumsübertragung des Sportplatzgrundstückes an
Dritte ohne Zustimmung der Stadt Mendig untersagt wird.
Daneben sollte in
die Vereinbarung eine Absichtserklärung aufgenommen werden, wonach das
Sportplatzgrundstück nach einem absehbaren Zeitraum in das Eigentum der Stadt
Mendig übertragen werden soll.
Hauptgrund für den
frühzeitigen Sanierungsbedarf des Sportplatzes an der Brauerstraße war die Verwendung
eines letztlich nicht ausreichend haltbaren Kunststoffgranulats.
Haltbarkeits-probleme scheint es auch bei anderen Granulat-Arten,
einschließlich Kork, zu geben. Beste Werte bzgl. Haltbarkeit bieten hier wohl
Füllungen aus Quarzsand.
Aufgrund ihrer
hohen städtischen Zuschussbeträge bei der erstmaligen Herstellung des Platzes
im Jahre 2009 und auch bei der jetzt bereits anstehenden Sanierung, sollte die
Stadt Mendig in der besagten Vereinbarung ihre Forderung festschreiben, dass
bei der aktuellen Sanierung des Platzes eine Quarzsand-Befüllung zum Einsatz
kommt.
Es ist vorgesehen,
den Fraktionen im Stadtrat die besagte Vereinbarung im Rahmen einer
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben.
Abschließend
erfolgt noch der Hinweis, dass derzeit vereinsseitig Bestrebungen unternommen
werden, um den beim Rückbau des Altbelages anfallenden Grasteppich und
möglicherweise auch das aufzunehmende Alt-Granulat doch noch einer
anderweitigen Nutzung zuzuführen. Hierdurch könnte der in der ersten
Kostenaufstellung unter lfd. Nr. 1.2 dargestellte Kostenaufwand (Rückbau
Kunstrasen…..) in Höhe von rd. 68.000 EUR
u.U. deutlich gesenkt werden.