Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Bewilligung eines Kostenzuschusses in Höhe von 191.000 EUR für die Sanierung des vereinseigenen Kunstrasenplatzes an der Brauerstraße, für die Anschaffung eines Pflegegerätes sowie für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED zu.

 

Seitens der Stadt Mendig ist eine Vereinbarung mit dem/den eigentumstragenden Verein(en) abzuschließen, die die im Sachverhalt dargestellten Vorgaben berücksichtigt.

 

Die Stadt stimmt der Durchführung der o. g. Maßnahme mit der geänderten Finanzierung zu und stellt sicher, dass die dadurch entstehende Deckungslücke durch Einsparungen bei anderen investiven Maßnahmen gedeckt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

19

Ablehnung

3

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Im Jahre 2009 konnte der SV Eintracht Mendig eine umfangreiche Sanierung seiner vereinseigenen Sportplatzanlage an der Brauerstraße in Form eines Kunstrasenplatzes verwirklichen.  Gemeinsam mit den Aufwendungen für ein neues Sportlerheim wurden an der Brauerstraße in Mendig insgesamt rund 900.000 EUR investiert. Dabei erhielt der Verein Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Landkreises Mayen-Koblenz. Auch die Stadt Mendig brachte sich hier mit umfangreichen Kostenzuschüssen ein.

Kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zeigten sich im Sommer 2016 erste Probleme mit dem verwendeten TPE-Granulat. Das seinerzeit allseits empfohlene und am Markt sich durchsetzende grüne Granulat verklebte. Es bildeten sich insbesondere in den heißen Sommermonaten Klumpen, die den Platz zunehmend unbespielbar machten. Ein eingeschaltetes Ingenieurbüro prognostizierte dem Platz damals noch eine Rest-Bespielbarkeit bis etwa Herbst 2017.

Da also bereits Ende 2016 erkennbar war, dass nur durch einen Austausch von Granulat und Kunstrasen eine dauerhafte Bespielbarkeit des vereinseigenen Sportplatzes erreicht werden könnte, wurde Anfang 2017 ein Ortstermin unter Beteiligung von Vertretern zahlreicher Institutionen durchgeführt. Bereits hier zeigte sich die Situation, dass alle Lösungen zur möglichen Finanzierung einer Platzsanierung letztlich entscheidend von einer wohlwollenden Beurteilung und auch einer Förderzusage des Ref. „Sportförderung“ der ADD abhängig ist.

Und so lehnte der damalige Leiter dieser ADD-Förderstelle, Erich Serger, die Förderung einer umgehenden Sanierung des Kunstrasenplatzes in Mendig zum damaligen Zeitpunkt ab. Grund hierfür waren die in den Zuwendungsrichtlinien des Landes festgesetzten Förderintervalle, die bei Kunstrasenplätzen mit 20 Jahren festgelegt sind.

Laut Serger erscheine es unmöglich, für einen erst grade 7 Jahre alten Platz eine erneute Landesförderung in Aussicht zu stellen. Den Vereinen wurde von Serger auferlegt, durch halbjährliche Intensivpflegemaßnahmen seitens eines Fachunternehmens den Kunstrasenplatz zumindest bis ins Jahr 2019 „hinüber zu retten“, um dann u.U. im Wege einer Ausnahmeentscheidung für den dann 10 Jahre alten Platz eine erneute und frühzeitige Bewilligung von Landes- und Kreismitteln für eine umfassende Sanierung zu ermöglichen.

Mit den besagten halbjährlichen Intensivpflegemaßnahmen und in Eigenleistung durchgeführten, massiven Einbringungen von Quarzsand konnte es letztlich erreicht werden, dass der Platz noch bis ins Jahr 2020 (wenn auch mit qualitativen Einschränkungen) bespielt werden konnte.

 

 

 

Alle am bisherigen Verfahren beteiligten Dienststellen und Vereinigungen waren sich Mitte des Jahres 2020 im Grunde einig, dass eine Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Brauerstraße nicht länger hinausgeschoben werden kann, da ansonsten eine Unbespielbarkeit des Platzes droht. Um die Bemühungen um eine Förderung der Sanierungsmaßnahme zu unterstützen, wendeten sich die Bürgermeister der Stadt Mendig und der Verbandsgemeinde Mendig in einem gemeinsamen Schreiben an die ADD und auch an die Kreisverwaltung und setzen sich vehement für eine seinerzeit im Grunde versprochene Förderzusage von Land und Kreis ein.

 

Nachdem der Sportausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Kunstrasenplatz-Sanierung in Mendig als Nr. 1 seiner Prioritätenliste zur Sportanlagenförderung für 2021 gesetzt hatte, ging am 17.12.2020 die Zusage des Landes bzw. der ADD ein, wonach für das Jahr 2021 ausnahmsweise eine Landeszuwendung (max. 80.000 EUR als Pauschalbetrag für den Platz) in Aussicht gestellt werden könne.

Da derartige Förderzusagen des Landes unmittelbar eine parallele Zuschussbeteiligung des Landkreises verlangen, war hier von einem Zuwendungsbetrag des Kreises von max. 32.000 EUR für den Platz auszugehen.

Auch die Verbandsgemeinde Mendig beteiligt sich mit einem freiwilligen Kostenzuschuss in Höhe von 25.000 EUR an der Sanierung des Kunstrasenplatzes. Ein entsprechender Beschluss wurde vom hiesigen Verbandsgemeinderat am 24.03.2021 gefasst.

 

Bereits in der langjährigen Phase bis zur jetzt vorliegenden Landeszusage zur erneuten Projektförderung der Platzsanierung wurde stets darüber diskutiert, ob und wann man eine gleichfalls mit Fördergeldern mögliche Anschaffung eines eigentlich unbedingt notwendigen Kunstrasen-Pflegegerätes (Kosten von ca. 6.000 EUR) angehen sollte. Daneben wurden Überlegungen angestellt, auch zeitnahe eine Umrüstung der alten Flutlichtanlage auf LED vorzunehmen.

Bezüglich dieser beiden „Zusatzposten“ gab es hier vor Ort bislang eher eine Tendenz, diese Dinge aufgrund des hohen Kostenaufwands für die Kunstrasensanierung zunächst bis zum Abschluss der Erneuerung des Kunstrasens noch hintenan zu stellen.

 

Mit den jetzt vorliegenden Förderzusagen von Land und Kreis erfahren die beiden bisher mit Zurückhaltung behandelten „Zusatz-Vorhaben“ eine veränderte Sachlage:

Im Sachzusammenhang mit der Sanierung des Kunstrasenplatzes empfehlen ADD (für das Land RLP) und Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eindringlich ein gleichzeitiges Angehen dieser beiden Investitionen (Pflegegerät plus LED-Flutlicht) und sind in diesem Zusammenhang auch bereit, ihre Fördermittel entsprechend zu erhöhen.

Unter Berücksichtigung dieser Situation wurde von Seiten der ADD die nachstehende Kostenaufstellung gefertigt:

Bereits im Vorfeld dieser jetzt vorliegenden konkreten  Zahlen, wurde es in den zahlreich geführten Gesprächen immer deutlicher, dass es wegen der begrenzten finanziellen Ressourcen der eigentumstragenden Vereine darauf hinauslaufen könnte, dass die Stadt Mendig nach Abzug der möglichen Förderzuwendungen und des Vereins-Eigenanteils eine Finanzierung der ungedeckten Restkosten übernehmen müsste.

 

In den Unterlagen zum jetzt vorliegenden Förderantrag ist ein Finanzierungsplan enthalten, der dazu folgende Aussagen trifft:

 

Veranschlagte Gesamtbaukosten:                                                          brutto rd. 398.500 EUR

 

Finanzierung:

Eigenmittel SV Eintracht Mendig 1888 e.V                                                                                          30.000 EUR

Landeszuwendung aus Sportinvestitionsmitteln                                                               99.900 EUR

Zuwendung des Landkreises Mayen-Koblenz                                                                     37.064 EUR

Förderung aus BMI-Förderprogramm „Sanierung kommunaler Ein-

richtungen in den Bereichen Sport, Jugend u. Kultur“ (Projektträger Jülich)           15.618 EUR

freiwilliger Kostenzuschuss der Verbandsgemeinde Mendig                                        25.000 EUR

 

rechnerische Finanzierungslücke u. damit Förderung der Stadt Mendig     191.000 EUR

                                                                                                                                                                       398.500 EUR

Es ist selbstverständlich, dass es im Zusammenhang mit einer derart hohen städtischen Kostenbeteiligung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem/den eigentumstragenden Verein(en) und der Stadt Mendig geben muss.

In dieser Vereinbarung muss in jedem Falle eine Klausel enthalten sein, die eine Veräußerung oder sonstige Eigentumsübertragung des Sportplatzgrundstückes an Dritte ohne Zustimmung der Stadt Mendig untersagt wird.

Daneben sollte in die Vereinbarung eine Absichtserklärung aufgenommen werden, wonach das Sportplatzgrundstück nach einem absehbaren Zeitraum in das Eigentum der Stadt Mendig übertragen werden soll.

Hauptgrund für den frühzeitigen Sanierungsbedarf des Sportplatzes an der Brauerstraße war die Verwendung eines letztlich nicht ausreichend haltbaren Kunststoffgranulats. Haltbarkeits-probleme scheint es auch bei anderen Granulat-Arten, einschließlich Kork, zu geben. Beste Werte bzgl. Haltbarkeit bieten hier wohl Füllungen aus Quarzsand.

Aufgrund ihrer hohen städtischen Zuschussbeträge bei der erstmaligen Herstellung des Platzes im Jahre 2009 und auch bei der jetzt bereits anstehenden Sanierung, sollte die Stadt Mendig in der besagten Vereinbarung ihre Forderung festschreiben, dass bei der aktuellen Sanierung des Platzes eine Quarzsand-Befüllung zum Einsatz kommt.

Es ist vorgesehen, den Fraktionen im Stadtrat die besagte Vereinbarung im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zur Kenntnis zu geben.

 

Abschließend erfolgt noch der Hinweis, dass derzeit vereinsseitig Bestrebungen unternommen werden, um den beim Rückbau des Altbelages anfallenden Grasteppich und möglicherweise auch das aufzunehmende Alt-Granulat doch noch einer anderweitigen Nutzung zuzuführen. Hierdurch könnte der in der ersten Kostenaufstellung unter lfd. Nr. 1.2 dargestellte Kostenaufwand (Rückbau Kunstrasen…..) in Höhe von rd. 68.000 EUR  u.U. deutlich gesenkt werden.