Sitzung: 30.06.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/136/2021
Beschluss:
a)
Der
Verbandsgemeinderat spricht sich für die Einstellung von 0,5 Stellenanteil für
die pädagogische Fachberatung aus. Die Einstellung soll bei der
Verbandsgemeinde Mendig erfolgen. Diese Stelle wird beim Teilbereich „Familien,
Schulen und Soziales“ eingegliedert.
b)
Die
Refinanzierung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte. Zur
Refinanzierung begrüßt der VG-Rat den Abschluss der beiliegenden Vereinbarung
mit den Trägern der Kindertagesstätten Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Das System der Kindertagesbetreuung befindet sich in einem rasanten
Prozess steigender fachlicher Anforderungen, die insbesondere dem neuen
Bildungsverständnis, dem damit veränderten Bild vom Kind, der
partizipatorischen Beteiligung von Kindern und der veränderten Kooperation mit
Familien Rechnung tragen müssen. Dieser Grundlage folgend sind ein umfassendes
Qualitätsmanagement, Beobachtung und deren Dokumentation unumgänglich.
In Kindertageseinrichtungen sollen die Ziele der Förderung der Kinder zu
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erreicht
werden. Pädagogische Fachberatung hat dabei die verantwortungsvolle Aufgabe,
die Herausforderungen für die Praxis aufzubereiten und an die Praxis zu
vermitteln.
Den Trägern der Kindertageseinrichtungen obliegt die Verantwortung für
die Qualität der Arbeit in ihren Einrichtungen. Das neue Rheinland-Pfälzische
Kita-Gesetz konkretisiert diese Anforderung und formuliert den Zugang zu
Fachberatung für jede Kindertagesstätte.
Nach § 5 Abs. 3 KitaG RLP ist der Träger der Einrichtung für die
Gewährleistung des Wohls der Kinder, die inhaltliche und organisatorische
Arbeit der Tageseinrichtung, die Einhaltung aller für deren Betrieb geltenden
Rechtsvorschriften sowie als Arbeitgeber verantwortlich.
Er soll Zugang zu Fachberatung sicherstellen. Diese Aufgabe wird ab dem
01.07.2021 eine gesetzliche Verpflichtung für den Träger der
Kindertagesstätten.
In der Verbandsgemeinde Mendig haben wir 9 Kindertagesstätten davon 7 in
kommunaler Trägerschaft. Die Stadt Mendig hat für seine 3 Einrichtungen bereits
schon seit Jahren einen externen Fachberatungsvertrag mit dem Caritasverband
Diözese Trier e.V. Für die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld
konnte diese Möglichkeit nicht mehr genutzt werden, da dem Caritasverband keine
Neuaufnahmen mehr möglich sind. Weitere externe anerkannte Anbieter für eine
Fachberatung stehen in unserem Umkreis nicht zur Verfügung.
In einer gemeinsamen Besprechung am 27.05.2021 zwischen den
Ortsbürgermeistern Andreas Doll, Rainer Hilger, Rudolf Wingender, Stefan Zepp
und der Teilbereichsleiterin Ute Dernbach sprachen sich die Ortsbürgermeister
einstimmig dafür aus, dass eine Fachberatung mit einem Stellenanteil von 0,5
eingestellt werden soll. Die Anstellung erfolgt, wie bei den
Kita-Sozialarbeiterinnen, über die Verbandsgemeinde beim Teilbereich Familien,
Schulen und Soziales. Die gesamten Personalkosten übernehmen die o.a. Träger
der jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Eine entsprechende
Vereinbarungserklärung ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird von den
Ortsbürgermeistern ermächtigt, eine pädagogische Fachberatung mit einem
Stellenanteil von 0,5 zeitnah auszuschreiben.
Durch Herrn Moskopp wurde bei der Kommunalaufsicht 2,0 Stellen für die
Kita-Sozialarbeit über den Stellenplan hinaus beantragt. Aufgrund der
geänderten gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Kita-Zukunftsgesetzes erhebt die
Kommunalaufsicht keine Bedenken.
Aufgrund der Vorstellungsgespräche der Bewerber der
Kita-Sozialarbeiterinnen und vor dem Hintergrund der zugewiesenen Mittel,
werden für die Kita-Sozialarbeit 1,5 Stellenanteil in Anspruch genommen. Für
die pädagogische Fachkraft von 0,5 Stellenanteil ist daher die Ermächtigung der
Kommunalaufsicht ebenfalls gegeben.