Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)         Der Verbandsgemeinderat spricht sich für die Einstellung von 0,5 Stellenanteil für die pädagogische Fachberatung aus. Die Einstellung soll bei der Verbandsgemeinde Mendig erfolgen. Diese Stelle wird beim Teilbereich „Familien, Schulen und Soziales“ eingegliedert.

 

b)        Die Refinanzierung erfolgt durch den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte. Zur Refinanzierung begrüßt der VG-Rat den Abschluss der beiliegenden Vereinbarung mit den Trägern der Kindertagesstätten Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Das System der Kindertagesbetreuung befindet sich in einem rasanten Prozess steigender fachlicher Anforderungen, die insbesondere dem neuen Bildungsverständnis, dem damit veränderten Bild vom Kind, der partizipatorischen Beteiligung von Kindern und der veränderten Kooperation mit Familien Rechnung tragen müssen. Dieser Grundlage folgend sind ein umfassendes Qualitätsmanagement, Beobachtung und deren Dokumentation         unumgänglich.

 

In Kindertageseinrichtungen sollen die Ziele der Förderung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erreicht werden. Pädagogische Fachberatung hat dabei die verantwortungsvolle Aufgabe, die Herausforderungen für die Praxis aufzubereiten und an die Praxis zu vermitteln.

 

Den Trägern der Kindertageseinrichtungen obliegt die Verantwortung für die Qualität der Arbeit in ihren Einrichtungen. Das neue Rheinland-Pfälzische Kita-Gesetz konkretisiert diese Anforderung und formuliert den Zugang zu Fachberatung für jede Kindertagesstätte.

Nach § 5 Abs. 3 KitaG RLP ist der Träger der Einrichtung für die Gewährleistung des Wohls der Kinder, die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Tageseinrichtung, die Einhaltung aller für deren Betrieb geltenden Rechtsvorschriften sowie als Arbeitgeber verantwortlich.

Er soll Zugang zu Fachberatung sicherstellen. Diese Aufgabe wird ab dem 01.07.2021 eine gesetzliche Verpflichtung für den Träger der Kindertagesstätten.

 

In der Verbandsgemeinde Mendig haben wir 9 Kindertagesstätten davon 7 in kommunaler Trägerschaft. Die Stadt Mendig hat für seine 3 Einrichtungen bereits schon seit Jahren einen externen Fachberatungsvertrag mit dem Caritasverband Diözese Trier e.V. Für die Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld konnte diese Möglichkeit nicht mehr genutzt werden, da dem Caritasverband keine Neuaufnahmen mehr möglich sind. Weitere externe anerkannte Anbieter für eine Fachberatung stehen in unserem Umkreis nicht zur Verfügung.

 

In einer gemeinsamen Besprechung am 27.05.2021 zwischen den Ortsbürgermeistern Andreas Doll, Rainer Hilger, Rudolf Wingender, Stefan Zepp und der Teilbereichsleiterin Ute Dernbach sprachen sich die Ortsbürgermeister einstimmig dafür aus, dass eine Fachberatung mit einem Stellenanteil von 0,5 eingestellt werden soll. Die Anstellung erfolgt, wie bei den Kita-Sozialarbeiterinnen, über die Verbandsgemeinde beim Teilbereich Familien, Schulen und Soziales. Die gesamten Personalkosten übernehmen die o.a. Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtungen. Eine entsprechende Vereinbarungserklärung ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird von den Ortsbürgermeistern ermächtigt, eine pädagogische Fachberatung mit einem Stellenanteil von 0,5 zeitnah auszuschreiben.

 

Durch Herrn Moskopp wurde bei der Kommunalaufsicht 2,0 Stellen für die Kita-Sozialarbeit über den Stellenplan hinaus beantragt. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Kita-Zukunftsgesetzes erhebt die Kommunalaufsicht keine Bedenken.

Aufgrund der Vorstellungsgespräche der Bewerber der Kita-Sozialarbeiterinnen und vor dem Hintergrund der zugewiesenen Mittel, werden für die Kita-Sozialarbeit 1,5 Stellenanteil in Anspruch genommen. Für die pädagogische Fachkraft von 0,5 Stellenanteil ist daher die Ermächtigung der Kommunalaufsicht ebenfalls gegeben.