Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 187.891,57 EUR vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021.

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. beigefügter Übersicht zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2020 auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden:

 

Buchungsstelle

Posten

Teilhaushalt

Haushalts-

Ansatz in EUR

Verwendet

in 2020 in EUR

Über-tragung in EUR

Bemerkung/Begründung

111501.523800

Posten E10 und F10

TH 2 – Fachbereich Familie, Ordnung und Soziales

1.500,00

0,00

1.500,00

Familienfreundliche Verbandsgemeinde; Anschaffung von 10 Kinderhochstühlen.

Die Maßnahme kam im Jahr 2020 nicht zur Ausführung. Sie soll im lfd. Jahr 2021 durchgeführt werden.

114105.523100

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

4.000,00

1.706,92

2.293,08

Grundschule Rieden; Malerarbeiten Klassenräume OG wg. Durchbruch Fluchtweg.

Im Jahr 2020 waren ungeplante Aufwendungen für den Brandschutz notwendig. Bestehende Haushaltsmittel dienten zur Deckung. Die Maßnahme „Malerarbeiten“ kam im Jahr 2020 nicht zur Ausführung. Sie soll im lfd. Jahr 2021 durchgeführt werden.

114700.523100

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

40.000,00

9.656,16

30.343,84

Verwaltungsgebäude; Erneuerung der Heizung

Die Maßnahme „Erneuerung der Heizung“ soll im lfd. Jahr 2021 durchgeführt werden.

211001.523800

Posten E10 und F10

TH 4 – Fachbereich Schulen

28.780,00

2.031,36

26.748,64

Grundschule Pfarrer-Bechtel; Aufwendungen für Digitalpakt

Im Jahr 2020 waren ungeplante Aufwendungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Spritzschutz, Desinfektionsmittelspender) notwendig, Bestehende Haushaltsmittel dienten zur Deckung. Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2021 erfolgen.

211001.563900

Posten E14 und F14

TH 4 – Fachbereich Schulen

2.500,00

0,00

2.500,00

Grundschule Pfarrer-Bechtel; Aufwendungen für Projektwoche und Schulfest

Eine Durchführung in 2020 war nicht möglich. Die Mittel sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen.

211002.529200

Posten E10 und F10

TH 4 – Fachbereich Schulen

12.000,00

0,00

12.000,00

Betreuende Grundschule Pfarrer-Bechtel; Ferienprogramm (Durchführung durch Externe)

Eine Durchführung in 2020 war nicht möglich. Die Mittel sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen.

211101.523800

Posten E10 und F10

TH 4 – Fachbereich Schulen

28.780,00

0,00

28.780,00

Grundschule Rieden; Aufwendungen für Digitalpakt

Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2021 erfolgen

211201.523800

Posten E10 und F10

TH 4 – Fachbereich Schulen

28.780,00

5.053,99

23.726,01

Grundschule Thür; Aufwendungen für Digitalpakt

Im Jahr 2020 waren ungeplante Aufwendungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Spritzschutz, Handwaschbecken) notwendig, Bestehende Haushaltsmittel dienten zur Deckung. Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2021 erfolgen.

211300.523100

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

40.000,00

0,00

40.000,00

Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden; Erneuerung der Heizung

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2021 zur Ausführung kommen.

541104.562510

Posten E14 und F14

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

20.000,00

0,00

20.000,00

Radwegekonzept innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig;

Die Maßnahme soll in 2021 zur Ausführung kommen.

 

INSGESAMT

 

 

 

187.891,57

 

 

Die o.g. Übertragungen wurde bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2021 werden durch die Übertragung jeweils um insgesamt 187.891,57 EUR erhöht.

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E10

Finanzhaushalt, Pos. F10

 

Ermächtigung 2021 bisher

EUR

Ermächtigung 2021 neu

EUR

Ermächtigung 2021 bisher

EUR

Ermächtigung 2021 neu

EUR

Gesamthaushalt

1.183.610,00

1.349.001,57

1.183.610,00

1.349.001,57

Teilhaushalt 2

116.150,00

117.650,00

116.150,00

117.650,00

Teilhaushalt 4

192.950,00

284.204,65

192.950,00

284.204,65

Teilhaushalt 6

595.860,00

668.496,92

595.860,00

668.496,92

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E14

Finanzhaushalt, Pos. F14

 

Ermächtigung 2021 bisher

EUR

Ermächtigung 2021 neu

EUR

Ermächtigung 2021 bisher

EUR

Ermächtigung 2021 neu

EUR

Gesamthaushalt

1.145.580,00

1.168.080,00

1.145.580,00

1.168.080,00

Teilhaushalt 4

59.070,00

61.570,00

59.070,00

61.570,00

Teilhaushalt 6

58.800,00

78.800,00

58.800,00

78.800,00

 

Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung im Jahr 2021 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis.

Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag entsprechend.

 

Im Jahr 2020 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.

 

Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.

 

Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich ist. Dennoch ist dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind. Eine entsprechende Übersicht ist der Anlage beigefügt.