Sitzung: 30.06.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/126/2021
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 187.891,57 EUR vom Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. beigefügter Übersicht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.
Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2020 auf das Haushaltsjahr 2021 übertragen werden:
Buchungsstelle Posten Teilhaushalt |
Haushalts- Ansatz in EUR |
Verwendet in 2020 in EUR |
Über-tragung in EUR |
Bemerkung/Begründung |
111501.523800 Posten E10 und F10 TH 2 – Fachbereich Familie, Ordnung und Soziales |
1.500,00 |
0,00 |
1.500,00 |
Familienfreundliche Verbandsgemeinde; Anschaffung von 10 Kinderhochstühlen. Die Maßnahme kam im Jahr 2020 nicht zur Ausführung. Sie soll im lfd. Jahr 2021 durchgeführt werden. |
114105.523100 Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
4.000,00 |
1.706,92 |
2.293,08 |
Grundschule Rieden; Malerarbeiten Klassenräume OG wg. Durchbruch Fluchtweg. Im Jahr 2020 waren ungeplante Aufwendungen für den Brandschutz notwendig. Bestehende Haushaltsmittel dienten zur Deckung. Die Maßnahme „Malerarbeiten“ kam im Jahr 2020 nicht zur Ausführung. Sie soll im lfd. Jahr 2021 durchgeführt werden. |
114700.523100 Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
40.000,00 |
9.656,16 |
30.343,84 |
Verwaltungsgebäude; Erneuerung der Heizung Die Maßnahme „Erneuerung der Heizung“ soll im lfd. Jahr
2021 durchgeführt werden. |
211001.523800 Posten E10 und F10 TH 4 – Fachbereich Schulen |
28.780,00 |
2.031,36 |
26.748,64 |
Grundschule Pfarrer-Bechtel; Aufwendungen für Digitalpakt Im Jahr 2020 waren ungeplante Aufwendungen zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie (Spritzschutz, Desinfektionsmittelspender) notwendig,
Bestehende Haushaltsmittel dienten zur Deckung. Die Anschaffungen zum
Digitalpakt sollen in 2021 erfolgen. |
211001.563900 Posten E14 und F14 TH 4 – Fachbereich Schulen |
2.500,00 |
0,00 |
2.500,00 |
Grundschule Pfarrer-Bechtel; Aufwendungen für Projektwoche und Schulfest Eine Durchführung in 2020 war nicht möglich. Die Mittel
sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. |
211002.529200 Posten E10 und F10 TH 4 – Fachbereich Schulen |
12.000,00 |
0,00 |
12.000,00 |
Betreuende Grundschule Pfarrer-Bechtel; Ferienprogramm (Durchführung durch Externe) Eine Durchführung in 2020 war nicht möglich. Die Mittel sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. |
211101.523800 Posten E10 und F10 TH 4 – Fachbereich Schulen |
28.780,00 |
0,00 |
28.780,00 |
Grundschule Rieden; Aufwendungen für Digitalpakt Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2021 erfolgen |
211201.523800 Posten E10 und F10 TH 4 – Fachbereich Schulen |
28.780,00 |
5.053,99 |
23.726,01 |
Grundschule Thür; Aufwendungen für Digitalpakt Im Jahr 2020 waren ungeplante Aufwendungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Spritzschutz, Handwaschbecken) notwendig, Bestehende Haushaltsmittel dienten zur Deckung. Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2021 erfolgen. |
211300.523100 Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
40.000,00 |
0,00 |
40.000,00 |
Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden; Erneuerung der Heizung Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2021 zur Ausführung
kommen. |
541104.562510 Posten E14 und
F14 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
20.000,00 |
0,00 |
20.000,00 |
Radwegekonzept innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig; Die Maßnahme soll in 2021 zur Ausführung kommen. |
INSGESAMT |
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187.891,57 |
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Die o.g. Übertragungen wurde
bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2021 werden durch die Übertragung jeweils um insgesamt 187.891,57 EUR erhöht.
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Ergebnishaushalt, Pos E10 |
Finanzhaushalt, Pos. F10 |
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Ermächtigung 2021 bisher EUR |
Ermächtigung 2021 neu EUR |
Ermächtigung 2021 bisher EUR |
Ermächtigung 2021 neu EUR |
Gesamthaushalt |
1.183.610,00 |
1.349.001,57 |
1.183.610,00 |
1.349.001,57 |
Teilhaushalt 2 |
116.150,00 |
117.650,00 |
116.150,00 |
117.650,00 |
Teilhaushalt 4 |
192.950,00 |
284.204,65 |
192.950,00 |
284.204,65 |
Teilhaushalt 6 |
595.860,00 |
668.496,92 |
595.860,00 |
668.496,92 |
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Ergebnishaushalt, Pos E14 |
Finanzhaushalt, Pos. F14 |
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Ermächtigung 2021 bisher EUR |
Ermächtigung 2021 neu EUR |
Ermächtigung 2021 bisher EUR |
Ermächtigung 2021 neu EUR |
Gesamthaushalt |
1.145.580,00 |
1.168.080,00 |
1.145.580,00 |
1.168.080,00 |
Teilhaushalt 4 |
59.070,00 |
61.570,00 |
59.070,00 |
61.570,00 |
Teilhaushalt 6 |
58.800,00 |
78.800,00 |
58.800,00 |
78.800,00 |
Bei Inanspruchnahme der
Ermächtigung im Jahr 2021 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis.
Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag entsprechend.
Im Jahr 2020 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.
Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.
Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu
beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich
ist. Dennoch ist dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher
Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind. Eine entsprechende Übersicht ist der
Anlage beigefügt.